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02-20-KA-IV-GU-53-2 - Kontrollamt der Stadt Wien

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TO <strong>20</strong><br />

KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />

Rathausstraße 9<br />

A-1082 <strong>Wien</strong><br />

Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810<br />

e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />

www.kontrollamt.wien.at<br />

DVR: 0000191<br />

<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09<br />

EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH,<br />

Prüfung <strong>der</strong> Kassengebarung<br />

Tätigkeitsbericht <strong>20</strong>09


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 2 von 13<br />

KURZFASSUNG<br />

Die Magistratsabteilung 27 - EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung bedient sich zur<br />

technischen Abwicklung von Leistungen im Bereich <strong>der</strong> Betreuung von EU-För<strong>der</strong>ungsprogrammen<br />

<strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH (EUFA). Das <strong>Kontrollamt</strong> prüfte stichprobenweise<br />

die Kassengebarung dieser Gesellschaft und stellte fest, dass Unklarheiten bzgl.<br />

<strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Allgemeinen Kassen- und Verlagsvorschrift für den Magistrat <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> (KVM) auftraten und bei <strong>der</strong> Abwicklung <strong>der</strong> täglichen Kassengeschäfte Verbesserungsmöglichkeiten<br />

hervortraten, <strong>der</strong>en Umsetzung zugesagt wurde.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 3 von 13<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. EU-För<strong>der</strong>ungen, Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> ................................4<br />

2. Aufgaben und Finanzierung <strong>der</strong> EUFA........................................................................4<br />

3. Zahlungen im Rahmen <strong>der</strong> Administration von För<strong>der</strong>ungen, sonstige Ausgaben ......5<br />

4. Kassengebarung .........................................................................................................6<br />

4.1 Grundsätzliche Feststellungen ..................................................................................6<br />

4.2 Kassenführung ..........................................................................................................7<br />

4.3 Trennung <strong>der</strong> Kassen <strong>der</strong> einzelnen Organisationseinheiten ....................................8<br />

4.4 Kassenprüfung ..........................................................................................................9<br />

4.5 Kassenversicherungen ............................................................................................10<br />

4.6 Kassenordnung .......................................................................................................11<br />

Anhang<br />

ALLGEMEINE HINWEISE.............................................................................................12<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................13


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 4 von 13<br />

PRÜFUNGSERGEBNIS<br />

1. EU-För<strong>der</strong>ungen, Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

Die Magistratsabteilung 27 hat gemäß Geschäftseinteilung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wien</strong> (GEM) neben allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Entwicklung, des Arbeitsmarktes, <strong>der</strong> Technologie, <strong>der</strong> Technik, <strong>der</strong> Energie und<br />

<strong>der</strong> Daseinsvorsorge u.a. auch die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>Wien</strong>s durch Einsatz<br />

<strong>der</strong> maßgeblichen EU-För<strong>der</strong>ungen zur Aufgabe. Konkret zählen dazu lt. GEM <strong>der</strong> Einsatz<br />

dieser För<strong>der</strong>ungen für innerstädtische und für grenzüberschreitende transnationale<br />

und interregionale Kooperationen sowie die Koordination <strong>der</strong> für <strong>Wien</strong> relevanten<br />

För<strong>der</strong>ungsmaßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e die Erstellung und Abwicklung <strong>der</strong> Programme<br />

für Gemeinschaftsinitiativen und Zielgebiete sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandortes<br />

<strong>Wien</strong> durch Vorbereitung und Koordination von Projekten unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> europäischen Integration.<br />

Zur technischen Abwicklung von Leistungen im Bereich <strong>der</strong> Betreuung von EU-För<strong>der</strong>ungsprogrammen<br />

bedient sich die Magistratsabteilung 27 <strong>der</strong> EUFA, <strong>der</strong>en Alleingesellschafterin<br />

die <strong>Wien</strong> Holding GmbH (WH) ist. Die EUFA wurde mit Gesellschaftsvertrag<br />

vom 15. Juni <strong>20</strong>07 gegründet und das Stammkapital in <strong>der</strong> Höhe von 35.000,--<br />

EUR von <strong>der</strong> WH vollständig einbezahlt.<br />

2. Aufgaben und Finanzierung <strong>der</strong> EUFA<br />

Nach <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> EUFA mit Notariatsakt vom 15. Juni <strong>20</strong>07 schloss die Magistratsabteilung<br />

27 mit <strong>der</strong> EUFA eine Vereinbarung, in <strong>der</strong> gemäß dem Gegenstand <strong>der</strong><br />

Gesellschaft (technische [administrative] Abwicklung von EU-För<strong>der</strong>ungen) diese im<br />

Auftrag <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 tätig wird. Die EUFA hat gemäß dieser Vereinbarung<br />

in Form eines technischen Sekretariats als Treuhän<strong>der</strong>in für die Magistratsabteilung 27<br />

als Treugeberin unentgeltlich Leistungen zu erbringen, wozu u.a. die Durchführung <strong>der</strong><br />

administrativen Finanzgebarung für Sach-, Personal- und Reisekosten zählt.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> EUFA wurde festgelegt, dass die <strong>der</strong> EUFA für die<br />

Abwicklung <strong>der</strong> Projekte entstandenen Kosten aus den Mitteln des betreffenden


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 5 von 13<br />

EU-För<strong>der</strong>ungsprogrammes gedeckt werden. Jene Kosten, die nach den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> EU nicht för<strong>der</strong>ungsfähig sind, werden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 getragen.<br />

Durch eine undatierte Grundsatzvereinbarung zwischen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 und<br />

<strong>der</strong> WH zur Finanzierung <strong>der</strong> EUFA wurde auch festgelegt, dass das von <strong>der</strong> WH vollständig<br />

einbezahlte Stammkapital von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 binnen einer Frist von<br />

14 Tagen nach Abschluss <strong>der</strong> Vereinbarung an diese zu überweisen ist.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />

Bei künftigen Vereinbarungen wird darauf geachtet, dass diese mit<br />

Datum versehen werden.<br />

Die Einschau des <strong>Kontrollamt</strong>es ergab, dass eine Überweisung des in Rede stehenden<br />

Betrages in <strong>der</strong> Höhe von 35.000,-- EUR an die WH noch nicht erfolgte. Diesbezüglich<br />

wurde vom <strong>Kontrollamt</strong> grundsätzlich empfohlen, Vereinbarungen zu datieren und<br />

darauf bauende Verpflichtungen auch einzuhalten.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27:<br />

Die Überweisung des Stammkapitals in <strong>der</strong> Höhe von 35.000,--<br />

EUR von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 an die WH wurde versehentlich<br />

vergessen. Dieser Betrag wurde in <strong>der</strong> Zwischenzeit vereinbarungsgemäß<br />

überwiesen.<br />

3. Zahlungen im Rahmen <strong>der</strong> Administration von För<strong>der</strong>ungen, sonstige Ausgaben<br />

Sämtliche von <strong>der</strong> EUFA zu leistende Zahlungen in Bezug auf die Administration von<br />

För<strong>der</strong>ungen bedürfen <strong>der</strong> Freigabe bzw. <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27,<br />

wobei diese Dienststelle gemäß <strong>der</strong> erwähnten Vereinbarung verpflichtet ist, die beabsichtigten<br />

Zahlungen entsprechend den relevanten Vorschriften <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong>, des<br />

Bundes und <strong>der</strong> EU auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen.<br />

Die Genehmigung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EUFA getätigten Kassenausgaben erfolgt hingegen<br />

durch die Magistratsabteilung 27 periodisch erst im Nachhinein, wodurch allfällige Feh-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 6 von 13<br />

ler - sofern sie nicht rechtzeitig von den Organisationseinheiten <strong>der</strong> EUFA festgestellt<br />

und berichtigt werden - von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 erst verspätet bemerkt werden<br />

können.<br />

Unter Bedachtnahme darauf, dass die Zahlungen im Rahmen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EUFA betreuten<br />

EU-För<strong>der</strong>ungen auch vom Europäischen Rechnungshof, vom Österreichischen<br />

Rechnungshof und vom Bundeskanzleramt geprüft werden, beschränkte sich die gegenständliche<br />

Einschau des <strong>Kontrollamt</strong>es auf die organisatorische Abwicklung <strong>der</strong><br />

Kassengebarung.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />

Zahlungen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EUFA betreuten EU-För<strong>der</strong>ungsgel<strong>der</strong><br />

werden im Zuge <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsmitteleinreichung von <strong>der</strong> jeweiligen<br />

First Level Control (FLC) zu 100 % und im Anlassfall vom<br />

Bundeskanzleramt (Second Level Control - SLC) durch gezogene<br />

Stichprobe geprüft.<br />

4. Kassengebarung<br />

4.1 Grundsätzliche Feststellungen<br />

Zunächst war darauf hinzuweisen, dass für die Magistratsabteilung 27 als Dienststelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> die KVM Anwendung findet. Obwohl die EUFA im Rahmen ihrer unternehmerischen<br />

Tätigkeit als Treuhän<strong>der</strong>in ausschließlich im Auftrag <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

27 tätig ist und gemäß mehrerer abgeschlossener Treuhandverträge verpflichtet<br />

ist, alle Aufgaben nur nach den Anweisungen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 zu erbringen,<br />

erfolgte keine Festlegung, dass die EUFA die KVM anzuwenden hat.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> räumte durchaus ein, dass die KVM naturgemäß auf die Beson<strong>der</strong>heiten<br />

und Notwendigkeiten <strong>der</strong> Gebarung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> ausgerichtet ist und einzelne<br />

Vorschriften nicht unmittelbar von <strong>der</strong> EUFA angewendet werden können, dennoch<br />

wurde grundsätzlich angeregt, eine Überbindung <strong>der</strong> KVM in Erwägung zu ziehen.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />

Die EUFA ist in Kontakt mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6 - Rechnungs-<br />

und Abgabenwesen zur Klärung <strong>der</strong> Frage, ob die EUFA


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 7 von 13<br />

<strong>der</strong> KVM unterliegt. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden,<br />

nach Übereinkunft wird die Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

6 dem <strong>Kontrollamt</strong> nachrichtlich übermittelt.<br />

4.2 Kassenführung<br />

Von <strong>der</strong> EUFA werden im Rahmen ihres Wirkungsbereiches in folgenden Organisationseinheiten<br />

Kassen geführt:<br />

- EU-För<strong>der</strong>ungsprogramm INTERACT,<br />

- EU-För<strong>der</strong>ungsprogramm Slowakei-Österreich <strong>20</strong>07-<strong>20</strong>13,<br />

- EU-För<strong>der</strong>ungsprogramm Central Europe (gemeinsam mit <strong>der</strong> Organisationseinheit<br />

Verwaltung).<br />

4.2.1 Hinsichtlich <strong>der</strong> Kassenführung war zu bemerken, dass von <strong>der</strong> EUFA Kassenbücher<br />

nach herkömmlicher Art nicht geführt werden. Die Einnahmen und Ausgaben,<br />

die über die betreffenden Kassen abgewickelt werden, sind jedoch in einem elektronisch<br />

geführten "Kassenbuch" grundsätzlich nach Anfall chronologisch erfasst. Aufgezeichnet<br />

werden dabei die Belegnummer, das Belegdatum, die Belegbeschreibung, <strong>der</strong><br />

Name <strong>der</strong> Kundin bzw. des Kunden, <strong>der</strong> Name <strong>der</strong> Lieferantin bzw. des Lieferanten und<br />

<strong>der</strong> betreffende Betrag. Der jeweils aktuelle Kassenbestand wird automatisch ermittelt<br />

und gemeinsam mit den vorne erwähnten Angaben auf einem Ausdruck, <strong>der</strong> dem "Kassenbuch"<br />

entspricht, ausgewiesen.<br />

4.2.2 Gemäß § 131 Abs. 1 Z. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) sind die Eintragungen<br />

<strong>der</strong> Zeitfolge nach geordnet vorzunehmen. Dies erfor<strong>der</strong>t die Aufzeichnung <strong>der</strong> Geschäftsfälle<br />

in <strong>der</strong> Reihenfolge, wie sie sich tatsächlich ereignet haben. Diesem Erfor<strong>der</strong>nis<br />

wird dann entsprochen, wenn die Eintragungen chronologisch nach Tagen erfolgen.<br />

Bei <strong>der</strong> diesbezüglichen Einschau beanstandete das <strong>Kontrollamt</strong>, dass eine Belegnummer<br />

zweimal vergeben wurde. Ferner wurde anhand <strong>der</strong> vergebenen Belegnummern<br />

auch ein Bruch in <strong>der</strong> chronologischen Erfassung <strong>der</strong> Belege festgestellt. So wurden die


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 8 von 13<br />

Belegnummern 08/09 bis 10/09 für Ausgaben vergeben, die am 22. Jänner <strong>20</strong>09<br />

effektuiert wurden, während mit <strong>der</strong> späteren Belegnummer 12/09 eine Ausgabe dokumentiert<br />

wurde, die am 16. Jänner <strong>20</strong>09 erfolgte.<br />

Unter Bedachtnahme darauf, dass die aufgezeigten Fälle geeignet sein könnten, die<br />

Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Kassenaufzeichnungen in Zweifel zu ziehen, wurde empfohlen,<br />

<strong>der</strong> formalen Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit <strong>der</strong> gemachten Eintragungen höhere<br />

Aufmerksamkeit zuzuwenden. Diesbezüglich wäre auch sicherzustellen, dass das gewählte<br />

System <strong>der</strong> Aufzeichnungen von Kassenbewegungen den gesetzlichen Ansprüchen<br />

entspricht.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />

Die EUFA wird vermehrt die zuständigen kassenverantwortlichen<br />

Personen in den jeweiligen Organisationseinheiten bei <strong>der</strong> laufenden<br />

Betreuung <strong>der</strong> Handkasse unterstützen.<br />

Dass bei zwei Belegen die gleiche Belegnummer vergeben wurde,<br />

ist aufgrund <strong>der</strong> komplexen Trennung des Buchhaltungs- und För<strong>der</strong>ungsabrechnungssystems<br />

<strong>der</strong> EUFA nach den unterschiedlichen<br />

Organisationseinheiten mit gemeinsamer Nutzung einer<br />

Handkasse entstanden. Die Belegnummern wurden korrigiert, die<br />

Programmierung in <strong>der</strong> Datenbank entsprechend geor<strong>der</strong>t, sodass<br />

künftig das System die Doppelbelegung einer Belegnummer nicht<br />

mehr zulassen wird.<br />

Die EUFA hat die zuständigen Handkassenverantwortlichen nach<br />

Beanstandung darauf hingewiesen, dass die chronologische Erfassung<br />

gem. § 131 Abs. 1 Z. 2 BAO zu erfolgen hat. Die laufende<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung dieser Rechtsvorschriften wird durch die<br />

EUFA vorgenommen.<br />

4.3 Trennung <strong>der</strong> Kassen <strong>der</strong> einzelnen Organisationseinheiten<br />

Wie bereits erwähnt, ist die EUFA in mehrere Organisationseinheiten geglie<strong>der</strong>t. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> geringen Barmittelbewegungen <strong>der</strong> Organisationseinheit "Verwaltung" wird


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 9 von 13<br />

<strong>der</strong>en Handkasse gemeinsam mit jener <strong>der</strong> Organisationseinheit "Central Europe" geführt.<br />

Um eventuelle Beanstandungen im Rahmen von Überprüfungen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EUFA betreuten<br />

EU-För<strong>der</strong>ungen zu vermeiden, empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> diese gemeinsame<br />

Kassenführung aufzulösen.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />

Von <strong>der</strong> EUFA wird von <strong>der</strong> empfohlenen Trennung <strong>der</strong> Handkassen<br />

"Central Europe" und "Verwaltung" Abstand genommen, da<br />

die EUFA den Prinzipien Verhältnismäßigkeit und Effizienz verpflichtet<br />

ist. Die Führung von zwei Handkassen würde bei den gegebenen<br />

geringen Barmittelbewegungen <strong>der</strong> Organisationseinheit<br />

"Verwaltung" diesen Prinzipien nicht entsprechen.<br />

4.4 Kassenprüfung<br />

4.4.1 Im Zuge <strong>der</strong> durch das <strong>Kontrollamt</strong> vorgenommenen Einschau wurde auch die<br />

Prüfung einer Kasse durchgeführt. Dabei ergab die Gegenüberstellung des Kassen-Istbestandes<br />

und des Kassen-Sollbestandes einen nicht verbuchten geringfügigen Kassenüberschuss.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, den geringfügigen Kassenüberschuss ordnungsgemäß zu<br />

verbuchen.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />

Der geringfügige Kassenüberschuss wurde mit 23. Oktober <strong>20</strong>09<br />

eingebucht.<br />

4.4.2 Die Einschau durch das <strong>Kontrollamt</strong> zeigte ferner, dass bei keiner <strong>der</strong> Kassen ein<br />

regelmäßiger Kassensturz durchgeführt wird und so <strong>der</strong> sich aus den Fortschreibungen<br />

ergebende aktuelle Kassenstand dem tatsächlichen Kassenstand gegenübergestellt<br />

wird.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 10 von 13<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, zu bestimmten Stichtagen einen Kassensturz und einen<br />

Vergleich des Kassen-Istbestandes mit dem rechnerisch ermittelten Kassen-Sollbestand<br />

durchzuführen. Allfällige sich ergebende Betragsdifferenzen könnten dadurch<br />

zeitnah aufgeklärt bzw. die ordnungsgemäße Kassenführung regelmäßig wie<strong>der</strong> hergestellt<br />

werden.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />

Die EUFA hat die zuständigen Kassenverantwortlichen zur quartalsweisen<br />

Überprüfung und Übermittlung <strong>der</strong> Prüfergebnisse an<br />

die Geschäftsleitung gebeten.<br />

Diesbezüglich wurde auch empfohlen, nicht angekündigte Prüfungen <strong>der</strong> Kassen durch<br />

die Geschäftsführung vorzusehen.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />

Die Empfehlung, unangekündigte Prüfungen vorzunehmen, wird<br />

bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten aufgenommen, wobei die<br />

Entscheidung zur außerordentlichen Prüfung an die Qualität <strong>der</strong><br />

quartalsweise vorgenommenen Kassenstürze und an laufend<br />

durch die Geschäftsleitung vorgenommenen Nachkontrollen <strong>der</strong><br />

berichteten Kassenstände gekoppelt wird.<br />

4.5 Kassenversicherungen<br />

Versicherungsschutz für die Kassen <strong>der</strong> EUFA besteht lt. Auskunft <strong>der</strong> Geschäftsführerin<br />

nicht.<br />

Diesbezüglich wurde empfohlen, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu<br />

evaluieren.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />

Nach Rückfrage bei <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6, ob Handkassen<br />

<strong>der</strong> EUFA versichert sind, wurde festgestellt, dass für die


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 11 von 13<br />

INTERACT Handkasse ein Versicherungsschutz besteht. Die<br />

INTERACT Handkasse bestand bereits vor Gründung <strong>der</strong> EUFA.<br />

Bei Klärung <strong>der</strong> Frage, ob die KVM für die EUFA zur Anwendung<br />

kommt, wird im Fall einer Nichtanwendbarkeit die Möglichkeit zur<br />

Versicherung über die Magistratsabteilung 6 geklärt.<br />

4.6 Kassenordnung<br />

Die Kassengebarung regelnde Festlegungen zu Kassenhöchstbeständen, Kassenübergaben,<br />

Kassenabschlüssen, Kassenprüfungen usw. wurden von <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

noch nicht erlassen.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl aus <strong>der</strong> Sicht einer ordnungsgemäßen Betriebsführung und<br />

<strong>der</strong> Gebarungssicherheit, entsprechende Festlegungen zu treffen und für die mit <strong>der</strong><br />

Kassenführung betrauten MitarbeiterInnen verbindlich zu erklären.<br />

Dabei wären auch die detaillierten Regelungen <strong>der</strong> BAO bzgl. <strong>der</strong> Führung von Büchern<br />

und Aufzeichnungen zu beachten, sollte die in diesem Bericht vorgeschlagene Überbindung<br />

<strong>der</strong> KVM nicht stattfinden.<br />

Die Stellungnahmen <strong>der</strong> geprüften Einrichtungen sind den jeweiligen Berichtsabschnitten<br />

zugeordnet worden.<br />

Der <strong>Kontrollamt</strong>sdirektor:<br />

Dr. Erich Hechtner<br />

<strong>Wien</strong>, im November <strong>20</strong>09


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 12 von 13<br />

ALLGEMEINE HINWEISE<br />

Allfällige Rundungsdifferenzen bei <strong>der</strong> Darstellung von Berechnungen wurden nicht<br />

ausgeglichen.<br />

Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn <strong>der</strong> rechtlichen Verpflichtung<br />

zum Schutz <strong>der</strong>artiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und<br />

Betriebsgeheimnissen wurde bei <strong>der</strong> Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es<br />

wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt<br />

sein könnte.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 13 von 13<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

BAO.......................................... Bundesabgabenordnung<br />

EU ............................................ Europäische Union<br />

EUFA........................................ EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH<br />

GEM ......................................... Geschäftseinteilung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

KVM.......................................... Allgemeine Kassen- und Verlagsvorschrift für den Magistrat<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

WH ........................................... <strong>Wien</strong> Holding GmbH

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