02-20-KA-IV-GU-53-2 - Kontrollamt der Stadt Wien
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TO <strong>20</strong><br />
KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />
Rathausstraße 9<br />
A-1082 <strong>Wien</strong><br />
Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810<br />
e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />
www.kontrollamt.wien.at<br />
DVR: 0000191<br />
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09<br />
EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH,<br />
Prüfung <strong>der</strong> Kassengebarung<br />
Tätigkeitsbericht <strong>20</strong>09
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 2 von 13<br />
KURZFASSUNG<br />
Die Magistratsabteilung 27 - EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung bedient sich zur<br />
technischen Abwicklung von Leistungen im Bereich <strong>der</strong> Betreuung von EU-För<strong>der</strong>ungsprogrammen<br />
<strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH (EUFA). Das <strong>Kontrollamt</strong> prüfte stichprobenweise<br />
die Kassengebarung dieser Gesellschaft und stellte fest, dass Unklarheiten bzgl.<br />
<strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Allgemeinen Kassen- und Verlagsvorschrift für den Magistrat <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> (KVM) auftraten und bei <strong>der</strong> Abwicklung <strong>der</strong> täglichen Kassengeschäfte Verbesserungsmöglichkeiten<br />
hervortraten, <strong>der</strong>en Umsetzung zugesagt wurde.
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 3 von 13<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. EU-För<strong>der</strong>ungen, Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> ................................4<br />
2. Aufgaben und Finanzierung <strong>der</strong> EUFA........................................................................4<br />
3. Zahlungen im Rahmen <strong>der</strong> Administration von För<strong>der</strong>ungen, sonstige Ausgaben ......5<br />
4. Kassengebarung .........................................................................................................6<br />
4.1 Grundsätzliche Feststellungen ..................................................................................6<br />
4.2 Kassenführung ..........................................................................................................7<br />
4.3 Trennung <strong>der</strong> Kassen <strong>der</strong> einzelnen Organisationseinheiten ....................................8<br />
4.4 Kassenprüfung ..........................................................................................................9<br />
4.5 Kassenversicherungen ............................................................................................10<br />
4.6 Kassenordnung .......................................................................................................11<br />
Anhang<br />
ALLGEMEINE HINWEISE.............................................................................................12<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................13
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 4 von 13<br />
PRÜFUNGSERGEBNIS<br />
1. EU-För<strong>der</strong>ungen, Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
Die Magistratsabteilung 27 hat gemäß Geschäftseinteilung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wien</strong> (GEM) neben allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />
Entwicklung, des Arbeitsmarktes, <strong>der</strong> Technologie, <strong>der</strong> Technik, <strong>der</strong> Energie und<br />
<strong>der</strong> Daseinsvorsorge u.a. auch die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>Wien</strong>s durch Einsatz<br />
<strong>der</strong> maßgeblichen EU-För<strong>der</strong>ungen zur Aufgabe. Konkret zählen dazu lt. GEM <strong>der</strong> Einsatz<br />
dieser För<strong>der</strong>ungen für innerstädtische und für grenzüberschreitende transnationale<br />
und interregionale Kooperationen sowie die Koordination <strong>der</strong> für <strong>Wien</strong> relevanten<br />
För<strong>der</strong>ungsmaßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e die Erstellung und Abwicklung <strong>der</strong> Programme<br />
für Gemeinschaftsinitiativen und Zielgebiete sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandortes<br />
<strong>Wien</strong> durch Vorbereitung und Koordination von Projekten unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> europäischen Integration.<br />
Zur technischen Abwicklung von Leistungen im Bereich <strong>der</strong> Betreuung von EU-För<strong>der</strong>ungsprogrammen<br />
bedient sich die Magistratsabteilung 27 <strong>der</strong> EUFA, <strong>der</strong>en Alleingesellschafterin<br />
die <strong>Wien</strong> Holding GmbH (WH) ist. Die EUFA wurde mit Gesellschaftsvertrag<br />
vom 15. Juni <strong>20</strong>07 gegründet und das Stammkapital in <strong>der</strong> Höhe von 35.000,--<br />
EUR von <strong>der</strong> WH vollständig einbezahlt.<br />
2. Aufgaben und Finanzierung <strong>der</strong> EUFA<br />
Nach <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> EUFA mit Notariatsakt vom 15. Juni <strong>20</strong>07 schloss die Magistratsabteilung<br />
27 mit <strong>der</strong> EUFA eine Vereinbarung, in <strong>der</strong> gemäß dem Gegenstand <strong>der</strong><br />
Gesellschaft (technische [administrative] Abwicklung von EU-För<strong>der</strong>ungen) diese im<br />
Auftrag <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 tätig wird. Die EUFA hat gemäß dieser Vereinbarung<br />
in Form eines technischen Sekretariats als Treuhän<strong>der</strong>in für die Magistratsabteilung 27<br />
als Treugeberin unentgeltlich Leistungen zu erbringen, wozu u.a. die Durchführung <strong>der</strong><br />
administrativen Finanzgebarung für Sach-, Personal- und Reisekosten zählt.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> EUFA wurde festgelegt, dass die <strong>der</strong> EUFA für die<br />
Abwicklung <strong>der</strong> Projekte entstandenen Kosten aus den Mitteln des betreffenden
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 5 von 13<br />
EU-För<strong>der</strong>ungsprogrammes gedeckt werden. Jene Kosten, die nach den Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> EU nicht för<strong>der</strong>ungsfähig sind, werden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 getragen.<br />
Durch eine undatierte Grundsatzvereinbarung zwischen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 und<br />
<strong>der</strong> WH zur Finanzierung <strong>der</strong> EUFA wurde auch festgelegt, dass das von <strong>der</strong> WH vollständig<br />
einbezahlte Stammkapital von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 binnen einer Frist von<br />
14 Tagen nach Abschluss <strong>der</strong> Vereinbarung an diese zu überweisen ist.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />
Bei künftigen Vereinbarungen wird darauf geachtet, dass diese mit<br />
Datum versehen werden.<br />
Die Einschau des <strong>Kontrollamt</strong>es ergab, dass eine Überweisung des in Rede stehenden<br />
Betrages in <strong>der</strong> Höhe von 35.000,-- EUR an die WH noch nicht erfolgte. Diesbezüglich<br />
wurde vom <strong>Kontrollamt</strong> grundsätzlich empfohlen, Vereinbarungen zu datieren und<br />
darauf bauende Verpflichtungen auch einzuhalten.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27:<br />
Die Überweisung des Stammkapitals in <strong>der</strong> Höhe von 35.000,--<br />
EUR von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 an die WH wurde versehentlich<br />
vergessen. Dieser Betrag wurde in <strong>der</strong> Zwischenzeit vereinbarungsgemäß<br />
überwiesen.<br />
3. Zahlungen im Rahmen <strong>der</strong> Administration von För<strong>der</strong>ungen, sonstige Ausgaben<br />
Sämtliche von <strong>der</strong> EUFA zu leistende Zahlungen in Bezug auf die Administration von<br />
För<strong>der</strong>ungen bedürfen <strong>der</strong> Freigabe bzw. <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27,<br />
wobei diese Dienststelle gemäß <strong>der</strong> erwähnten Vereinbarung verpflichtet ist, die beabsichtigten<br />
Zahlungen entsprechend den relevanten Vorschriften <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong>, des<br />
Bundes und <strong>der</strong> EU auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen.<br />
Die Genehmigung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EUFA getätigten Kassenausgaben erfolgt hingegen<br />
durch die Magistratsabteilung 27 periodisch erst im Nachhinein, wodurch allfällige Feh-
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 6 von 13<br />
ler - sofern sie nicht rechtzeitig von den Organisationseinheiten <strong>der</strong> EUFA festgestellt<br />
und berichtigt werden - von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 erst verspätet bemerkt werden<br />
können.<br />
Unter Bedachtnahme darauf, dass die Zahlungen im Rahmen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EUFA betreuten<br />
EU-För<strong>der</strong>ungen auch vom Europäischen Rechnungshof, vom Österreichischen<br />
Rechnungshof und vom Bundeskanzleramt geprüft werden, beschränkte sich die gegenständliche<br />
Einschau des <strong>Kontrollamt</strong>es auf die organisatorische Abwicklung <strong>der</strong><br />
Kassengebarung.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />
Zahlungen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EUFA betreuten EU-För<strong>der</strong>ungsgel<strong>der</strong><br />
werden im Zuge <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsmitteleinreichung von <strong>der</strong> jeweiligen<br />
First Level Control (FLC) zu 100 % und im Anlassfall vom<br />
Bundeskanzleramt (Second Level Control - SLC) durch gezogene<br />
Stichprobe geprüft.<br />
4. Kassengebarung<br />
4.1 Grundsätzliche Feststellungen<br />
Zunächst war darauf hinzuweisen, dass für die Magistratsabteilung 27 als Dienststelle<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> die KVM Anwendung findet. Obwohl die EUFA im Rahmen ihrer unternehmerischen<br />
Tätigkeit als Treuhän<strong>der</strong>in ausschließlich im Auftrag <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
27 tätig ist und gemäß mehrerer abgeschlossener Treuhandverträge verpflichtet<br />
ist, alle Aufgaben nur nach den Anweisungen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 27 zu erbringen,<br />
erfolgte keine Festlegung, dass die EUFA die KVM anzuwenden hat.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> räumte durchaus ein, dass die KVM naturgemäß auf die Beson<strong>der</strong>heiten<br />
und Notwendigkeiten <strong>der</strong> Gebarung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> ausgerichtet ist und einzelne<br />
Vorschriften nicht unmittelbar von <strong>der</strong> EUFA angewendet werden können, dennoch<br />
wurde grundsätzlich angeregt, eine Überbindung <strong>der</strong> KVM in Erwägung zu ziehen.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />
Die EUFA ist in Kontakt mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6 - Rechnungs-<br />
und Abgabenwesen zur Klärung <strong>der</strong> Frage, ob die EUFA
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 7 von 13<br />
<strong>der</strong> KVM unterliegt. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden,<br />
nach Übereinkunft wird die Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
6 dem <strong>Kontrollamt</strong> nachrichtlich übermittelt.<br />
4.2 Kassenführung<br />
Von <strong>der</strong> EUFA werden im Rahmen ihres Wirkungsbereiches in folgenden Organisationseinheiten<br />
Kassen geführt:<br />
- EU-För<strong>der</strong>ungsprogramm INTERACT,<br />
- EU-För<strong>der</strong>ungsprogramm Slowakei-Österreich <strong>20</strong>07-<strong>20</strong>13,<br />
- EU-För<strong>der</strong>ungsprogramm Central Europe (gemeinsam mit <strong>der</strong> Organisationseinheit<br />
Verwaltung).<br />
4.2.1 Hinsichtlich <strong>der</strong> Kassenführung war zu bemerken, dass von <strong>der</strong> EUFA Kassenbücher<br />
nach herkömmlicher Art nicht geführt werden. Die Einnahmen und Ausgaben,<br />
die über die betreffenden Kassen abgewickelt werden, sind jedoch in einem elektronisch<br />
geführten "Kassenbuch" grundsätzlich nach Anfall chronologisch erfasst. Aufgezeichnet<br />
werden dabei die Belegnummer, das Belegdatum, die Belegbeschreibung, <strong>der</strong><br />
Name <strong>der</strong> Kundin bzw. des Kunden, <strong>der</strong> Name <strong>der</strong> Lieferantin bzw. des Lieferanten und<br />
<strong>der</strong> betreffende Betrag. Der jeweils aktuelle Kassenbestand wird automatisch ermittelt<br />
und gemeinsam mit den vorne erwähnten Angaben auf einem Ausdruck, <strong>der</strong> dem "Kassenbuch"<br />
entspricht, ausgewiesen.<br />
4.2.2 Gemäß § 131 Abs. 1 Z. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) sind die Eintragungen<br />
<strong>der</strong> Zeitfolge nach geordnet vorzunehmen. Dies erfor<strong>der</strong>t die Aufzeichnung <strong>der</strong> Geschäftsfälle<br />
in <strong>der</strong> Reihenfolge, wie sie sich tatsächlich ereignet haben. Diesem Erfor<strong>der</strong>nis<br />
wird dann entsprochen, wenn die Eintragungen chronologisch nach Tagen erfolgen.<br />
Bei <strong>der</strong> diesbezüglichen Einschau beanstandete das <strong>Kontrollamt</strong>, dass eine Belegnummer<br />
zweimal vergeben wurde. Ferner wurde anhand <strong>der</strong> vergebenen Belegnummern<br />
auch ein Bruch in <strong>der</strong> chronologischen Erfassung <strong>der</strong> Belege festgestellt. So wurden die
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Belegnummern 08/09 bis 10/09 für Ausgaben vergeben, die am 22. Jänner <strong>20</strong>09<br />
effektuiert wurden, während mit <strong>der</strong> späteren Belegnummer 12/09 eine Ausgabe dokumentiert<br />
wurde, die am 16. Jänner <strong>20</strong>09 erfolgte.<br />
Unter Bedachtnahme darauf, dass die aufgezeigten Fälle geeignet sein könnten, die<br />
Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Kassenaufzeichnungen in Zweifel zu ziehen, wurde empfohlen,<br />
<strong>der</strong> formalen Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit <strong>der</strong> gemachten Eintragungen höhere<br />
Aufmerksamkeit zuzuwenden. Diesbezüglich wäre auch sicherzustellen, dass das gewählte<br />
System <strong>der</strong> Aufzeichnungen von Kassenbewegungen den gesetzlichen Ansprüchen<br />
entspricht.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />
Die EUFA wird vermehrt die zuständigen kassenverantwortlichen<br />
Personen in den jeweiligen Organisationseinheiten bei <strong>der</strong> laufenden<br />
Betreuung <strong>der</strong> Handkasse unterstützen.<br />
Dass bei zwei Belegen die gleiche Belegnummer vergeben wurde,<br />
ist aufgrund <strong>der</strong> komplexen Trennung des Buchhaltungs- und För<strong>der</strong>ungsabrechnungssystems<br />
<strong>der</strong> EUFA nach den unterschiedlichen<br />
Organisationseinheiten mit gemeinsamer Nutzung einer<br />
Handkasse entstanden. Die Belegnummern wurden korrigiert, die<br />
Programmierung in <strong>der</strong> Datenbank entsprechend geor<strong>der</strong>t, sodass<br />
künftig das System die Doppelbelegung einer Belegnummer nicht<br />
mehr zulassen wird.<br />
Die EUFA hat die zuständigen Handkassenverantwortlichen nach<br />
Beanstandung darauf hingewiesen, dass die chronologische Erfassung<br />
gem. § 131 Abs. 1 Z. 2 BAO zu erfolgen hat. Die laufende<br />
Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung dieser Rechtsvorschriften wird durch die<br />
EUFA vorgenommen.<br />
4.3 Trennung <strong>der</strong> Kassen <strong>der</strong> einzelnen Organisationseinheiten<br />
Wie bereits erwähnt, ist die EUFA in mehrere Organisationseinheiten geglie<strong>der</strong>t. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> geringen Barmittelbewegungen <strong>der</strong> Organisationseinheit "Verwaltung" wird
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 9 von 13<br />
<strong>der</strong>en Handkasse gemeinsam mit jener <strong>der</strong> Organisationseinheit "Central Europe" geführt.<br />
Um eventuelle Beanstandungen im Rahmen von Überprüfungen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EUFA betreuten<br />
EU-För<strong>der</strong>ungen zu vermeiden, empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> diese gemeinsame<br />
Kassenführung aufzulösen.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />
Von <strong>der</strong> EUFA wird von <strong>der</strong> empfohlenen Trennung <strong>der</strong> Handkassen<br />
"Central Europe" und "Verwaltung" Abstand genommen, da<br />
die EUFA den Prinzipien Verhältnismäßigkeit und Effizienz verpflichtet<br />
ist. Die Führung von zwei Handkassen würde bei den gegebenen<br />
geringen Barmittelbewegungen <strong>der</strong> Organisationseinheit<br />
"Verwaltung" diesen Prinzipien nicht entsprechen.<br />
4.4 Kassenprüfung<br />
4.4.1 Im Zuge <strong>der</strong> durch das <strong>Kontrollamt</strong> vorgenommenen Einschau wurde auch die<br />
Prüfung einer Kasse durchgeführt. Dabei ergab die Gegenüberstellung des Kassen-Istbestandes<br />
und des Kassen-Sollbestandes einen nicht verbuchten geringfügigen Kassenüberschuss.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, den geringfügigen Kassenüberschuss ordnungsgemäß zu<br />
verbuchen.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />
Der geringfügige Kassenüberschuss wurde mit 23. Oktober <strong>20</strong>09<br />
eingebucht.<br />
4.4.2 Die Einschau durch das <strong>Kontrollamt</strong> zeigte ferner, dass bei keiner <strong>der</strong> Kassen ein<br />
regelmäßiger Kassensturz durchgeführt wird und so <strong>der</strong> sich aus den Fortschreibungen<br />
ergebende aktuelle Kassenstand dem tatsächlichen Kassenstand gegenübergestellt<br />
wird.
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 10 von 13<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, zu bestimmten Stichtagen einen Kassensturz und einen<br />
Vergleich des Kassen-Istbestandes mit dem rechnerisch ermittelten Kassen-Sollbestand<br />
durchzuführen. Allfällige sich ergebende Betragsdifferenzen könnten dadurch<br />
zeitnah aufgeklärt bzw. die ordnungsgemäße Kassenführung regelmäßig wie<strong>der</strong> hergestellt<br />
werden.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />
Die EUFA hat die zuständigen Kassenverantwortlichen zur quartalsweisen<br />
Überprüfung und Übermittlung <strong>der</strong> Prüfergebnisse an<br />
die Geschäftsleitung gebeten.<br />
Diesbezüglich wurde auch empfohlen, nicht angekündigte Prüfungen <strong>der</strong> Kassen durch<br />
die Geschäftsführung vorzusehen.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />
Die Empfehlung, unangekündigte Prüfungen vorzunehmen, wird<br />
bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten aufgenommen, wobei die<br />
Entscheidung zur außerordentlichen Prüfung an die Qualität <strong>der</strong><br />
quartalsweise vorgenommenen Kassenstürze und an laufend<br />
durch die Geschäftsleitung vorgenommenen Nachkontrollen <strong>der</strong><br />
berichteten Kassenstände gekoppelt wird.<br />
4.5 Kassenversicherungen<br />
Versicherungsschutz für die Kassen <strong>der</strong> EUFA besteht lt. Auskunft <strong>der</strong> Geschäftsführerin<br />
nicht.<br />
Diesbezüglich wurde empfohlen, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu<br />
evaluieren.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH:<br />
Nach Rückfrage bei <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6, ob Handkassen<br />
<strong>der</strong> EUFA versichert sind, wurde festgestellt, dass für die
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 11 von 13<br />
INTERACT Handkasse ein Versicherungsschutz besteht. Die<br />
INTERACT Handkasse bestand bereits vor Gründung <strong>der</strong> EUFA.<br />
Bei Klärung <strong>der</strong> Frage, ob die KVM für die EUFA zur Anwendung<br />
kommt, wird im Fall einer Nichtanwendbarkeit die Möglichkeit zur<br />
Versicherung über die Magistratsabteilung 6 geklärt.<br />
4.6 Kassenordnung<br />
Die Kassengebarung regelnde Festlegungen zu Kassenhöchstbeständen, Kassenübergaben,<br />
Kassenabschlüssen, Kassenprüfungen usw. wurden von <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
noch nicht erlassen.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl aus <strong>der</strong> Sicht einer ordnungsgemäßen Betriebsführung und<br />
<strong>der</strong> Gebarungssicherheit, entsprechende Festlegungen zu treffen und für die mit <strong>der</strong><br />
Kassenführung betrauten MitarbeiterInnen verbindlich zu erklären.<br />
Dabei wären auch die detaillierten Regelungen <strong>der</strong> BAO bzgl. <strong>der</strong> Führung von Büchern<br />
und Aufzeichnungen zu beachten, sollte die in diesem Bericht vorgeschlagene Überbindung<br />
<strong>der</strong> KVM nicht stattfinden.<br />
Die Stellungnahmen <strong>der</strong> geprüften Einrichtungen sind den jeweiligen Berichtsabschnitten<br />
zugeordnet worden.<br />
Der <strong>Kontrollamt</strong>sdirektor:<br />
Dr. Erich Hechtner<br />
<strong>Wien</strong>, im November <strong>20</strong>09
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 12 von 13<br />
ALLGEMEINE HINWEISE<br />
Allfällige Rundungsdifferenzen bei <strong>der</strong> Darstellung von Berechnungen wurden nicht<br />
ausgeglichen.<br />
Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn <strong>der</strong> rechtlichen Verpflichtung<br />
zum Schutz <strong>der</strong>artiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und<br />
Betriebsgeheimnissen wurde bei <strong>der</strong> Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es<br />
wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt<br />
sein könnte.
<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>53</strong>-2/09 Seite 13 von 13<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
BAO.......................................... Bundesabgabenordnung<br />
EU ............................................ Europäische Union<br />
EUFA........................................ EU-För<strong>der</strong>agentur GmbH<br />
GEM ......................................... Geschäftseinteilung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
KVM.......................................... Allgemeine Kassen- und Verlagsvorschrift für den Magistrat<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
WH ........................................... <strong>Wien</strong> Holding GmbH