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Eröffnung für Minderjährige 1/2 - Maxblue

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<strong>Eröffnung</strong> <strong>für</strong> <strong>Minderjährige</strong> 2/2<br />

Verfügungsberechtigung<br />

Verfügungsberechtigung über das Konto und Alleinvertretungsermächtigung<br />

der gesetzlichen Vertreter <strong>für</strong> die gesamte Geschäftsbeziehung<br />

Die folgenden Regelungen zu den Verfügungsberechtigungen und der<br />

Alleinvertretung der gesetzlichen Vertreter können jederzeit durch einen<br />

gesetzlichen Vertreter widerrufen werden, wobei die Bank hierüber unver<br />

züglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrich ten<br />

ist. Die Regelung der Verfügungsberechtigung der gesetzlichen Vertreter<br />

(Pkt. 1) erübrigt sich, wenn der <strong>Minderjährige</strong> ohnehin nur durch einen<br />

gesetzlichen Vertreter vertreten wird. In diesem Fall ist ein Nachweis über<br />

die Alleinvertretungsberechtigung erforderlich.<br />

1. Verfügungsberechtigung des gesetzlichen Vertreters<br />

Bis zur Volljährigkeit des <strong>Minderjährige</strong>n sind verfügungsberechtigt:<br />

▲<br />

▲<br />

▲<br />

Unterschrift des <strong>Minderjährige</strong>n<br />

Unterschrift des <strong>Minderjährige</strong>n<br />

Datum ✗ Unterschrift<br />

Unterschrift der gesetzlichen Vertreter<br />

1. gesetzlicher Vertreter<br />

Datum ✗ Unterschrift<br />

2. gesetzlicher Vertreter<br />

Jeder gesetzliche Vertreter allein.<br />

Ermächtigung zur Alleinvertretung (ggf. streichen):<br />

Für die gesamte zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen dem<br />

<strong>Minderjährige</strong>n und der Bank ermächtigen wir uns hiermit<br />

gegenseitig zur Alleinvertretung des <strong>Minderjährige</strong>n gegenüber<br />

der Bank.<br />

Die gesetzlichen Vertreter gemeinsam. In diesem Fall ist weder<br />

db OnlineBanking noch db TelefonBanking möglich.<br />

Datum<br />

✗ Unterschrift<br />

2. Verfügungsberechtigung des <strong>Minderjährige</strong>n<br />

(erst ab einem Alter von 7 Jahren möglich)<br />

Der <strong>Minderjährige</strong> darf (neben der Verfügungsberechtigung der gesetzlichen<br />

Vertreter) allein über sein Kontoguthaben durch Ein- und<br />

Auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften<br />

verfügen. Über Depotwerte kann der <strong>Minderjährige</strong> grundsätzlich<br />

nicht verfügen, es sei denn, der gesetzliche Vertreter hat in die Ver -<br />

fügung ausdrücklich gegenüber der Bank eingewilligt.<br />

Unterschriftsprobe des <strong>Minderjährige</strong>n nebenstehend auf dieser<br />

Seite erforderlich, sofern verfügungsberechtigt.<br />

Der <strong>Minderjährige</strong> ist nicht verfügungsberechtigt.<br />

Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die Bank verarbeitet und nutzt die von<br />

Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch <strong>für</strong> Zwecke der Werbung<br />

oder der Markt- oder Meinungsforschung. Der Verarbeitung und Nutzung<br />

Ihrer personenbezogenen Daten <strong>für</strong> die vorgenannten Zwecke können Sie<br />

jederzeit widersprechen.<br />

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