2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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Die Kontrolldichte bei über das Grundentgelt hinaus vereinbarten<br />
Sonderzuwendungen hängt da<strong>von</strong> ab,<br />
<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Stichtagsregelungen<br />
ob diese Entgeltcharakter haben oder damit sonstige<br />
Zwecke verfolgt werden.<br />
Neben quantitativen beziehungsweise qualitativen Zielvorgaben<br />
spricht der Umstand, dass die Sonderleistung<br />
einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung<br />
ausmacht, für einen Vergütungscharakter<br />
(BAG, 18.01.2012 -10 AZR 667/10-, NZA 2012,<br />
620, 621).<br />
Die mit einer bestimmten Zwecksetzung zugesagte Gratifikation<br />
wird allerdings nicht schon dadurch zu einem<br />
im Synallagma stehenden Vergütungsbestandteil,<br />
dass sie im Eintrittsjahr nur anteilig entsprechend<br />
der Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt<br />
wird (BAG, 18.01.2012 -10 AZR 667/10-,<br />
NZA 2012, 620, 622).<br />
Sonderzuwendungen<br />
Vergütungscharakter<br />
Gratifikationscharakter<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 94