2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Vorformulierte (einfache) Schriftformklauseln begegnen<br />
grundsätzlich keinen Bedenken. Die gewillkürte<br />
Schriftform ist nach § 125 S. 2 BGB vom Gesetzgeber<br />
immerhin auch vorgesehen und bei Verletzung<br />
mit Nichtigkeitsfolge belegt.<br />
Ob doppelte (konstitutive) Schriftformklauseln in <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
schlechthin als unangemessen<br />
benachteiligend anzusehen sind, ist höchstrichterlich<br />
noch nicht entschieden (zweifelnd das<br />
BAG, 20.05.2008 -9 AZR 382/07-, NZA 2008,<br />
1233, 1236). Für eine Zulässigkeit spricht jedenfalls<br />
§ 309 Nr. 13 BGB.<br />
Schriftformklauseln<br />
Einfache Schriftformklausel<br />
Doppelte Schriftformklausel<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 90