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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Vorformulierte (einfache) Schriftformklauseln begegnen<br />

grundsätzlich keinen Bedenken. Die gewillkürte<br />

Schriftform ist nach § 125 S. 2 BGB vom Gesetzgeber<br />

immerhin auch vorgesehen und bei Verletzung<br />

mit Nichtigkeitsfolge belegt.<br />

Ob doppelte (konstitutive) Schriftformklauseln in <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

schlechthin als unangemessen<br />

benachteiligend anzusehen sind, ist höchstrichterlich<br />

noch nicht entschieden (zweifelnd das<br />

BAG, 20.05.2008 -9 AZR 382/07-, NZA 2008,<br />

1233, 1236). Für eine Zulässigkeit spricht jedenfalls<br />

§ 309 Nr. 13 BGB.<br />

Schriftformklauseln<br />

Einfache Schriftformklausel<br />

Doppelte Schriftformklausel<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 90

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