03.11.2013 Aufrufe

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Haftungsregelungen<br />

Haftung des Arbeitnehmers<br />

Sieht man in der Haftungsprivilegierung eine anerkannte<br />

Rechtsfortbildung des dispositiven Haftungsrechts<br />

(vgl. § 276 I BGB) versteht, findet eine Klauselkontrolle<br />

statt.<br />

Jede Abweichung <strong>von</strong> den sehr differenzierten Grundsätzen<br />

der Haftungsprivilegierung kann sich als unangemessene<br />

Benachteiligung darstellen, weil damit<br />

vom Leitbild der ständigen Rechtsprechung (Maßstab<br />

des § 307 II Nr. 1 BGB) abgewichen wird.<br />

Eine Haftungsverschärfung ohne Rücksicht auf den Grad<br />

des Verschuldens wird man wohl als unzulässige<br />

Abweichung vom Leitbild des Haftungsprivilegs<br />

ansehen müssen, wenn keine ausreichende Kompensation<br />

und summenmäßige Begrenzung vorgesehen<br />

ist.<br />

Haftungsprivileg zwingend?<br />

Inhaltskontrolle<br />

<strong>Kontrolle</strong>, wenn dispositiv<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 84

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!