2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Haftungsregelungen<br />
Haftung des Arbeitnehmers<br />
Sieht man in der Haftungsprivilegierung eine anerkannte<br />
Rechtsfortbildung des dispositiven Haftungsrechts<br />
(vgl. § 276 I BGB) versteht, findet eine Klauselkontrolle<br />
statt.<br />
Jede Abweichung <strong>von</strong> den sehr differenzierten Grundsätzen<br />
der Haftungsprivilegierung kann sich als unangemessene<br />
Benachteiligung darstellen, weil damit<br />
vom Leitbild der ständigen Rechtsprechung (Maßstab<br />
des § 307 II Nr. 1 BGB) abgewichen wird.<br />
Eine Haftungsverschärfung ohne Rücksicht auf den Grad<br />
des Verschuldens wird man wohl als unzulässige<br />
Abweichung vom Leitbild des Haftungsprivilegs<br />
ansehen müssen, wenn keine ausreichende Kompensation<br />
und summenmäßige Begrenzung vorgesehen<br />
ist.<br />
Haftungsprivileg zwingend?<br />
Inhaltskontrolle<br />
<strong>Kontrolle</strong>, wenn dispositiv<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 84