2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Haftungsregelungen in <strong>Formulararbeitsverträgen</strong> können<br />
in zwei Richtungen zielen. Zum einen soll das gesetzliche<br />
Ausmaß der Haftung des Arbeitgebers<br />
gemildert werden. Zum geht es um eine Verschärfung<br />
der <strong>von</strong> der Rechtsprechung etablierten Haftungsprivilegierung<br />
<strong>von</strong> Arbeitnehmern. In erheblichem<br />
Umfang steht einer Haftungsmilderung zugunsten<br />
des Arbeitgebers schon § 309 Nr. 7 BGB<br />
entgegen.<br />
Haftungsregelungen<br />
Haftung des Arbeitgebers<br />
Haftung des Arbeitnehmers<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 81