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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Haftungsregelungen in <strong>Formulararbeitsverträgen</strong> können<br />

in zwei Richtungen zielen. Zum einen soll das gesetzliche<br />

Ausmaß der Haftung des Arbeitgebers<br />

gemildert werden. Zum geht es um eine Verschärfung<br />

der <strong>von</strong> der Rechtsprechung etablierten Haftungsprivilegierung<br />

<strong>von</strong> Arbeitnehmern. In erheblichem<br />

Umfang steht einer Haftungsmilderung zugunsten<br />

des Arbeitgebers schon § 309 Nr. 7 BGB<br />

entgegen.<br />

Haftungsregelungen<br />

Haftung des Arbeitgebers<br />

Haftung des Arbeitnehmers<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 81

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