2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Anwendungsbereich<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Gestellte Bedingungen<br />
Nach § 305 I 3 BGB liegen Individualvereinbarungen vor,<br />
die keiner Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen<br />
sind, soweit die Vertragsbedingungen<br />
zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt<br />
sind. Die Zulässigkeit <strong>von</strong> Individualabsprachen<br />
richtet sich ausschließlich nach den allgemeinen<br />
gesetzlichen Bestimmungen außerhalb<br />
der §§ 307 ff BGB (etwa § 138 oder § 242 BGB).<br />
Ob tatsächlich eine Individualvereinbarung vorliegt, ist in<br />
Einzelfällen mitunter schwer zu beurteilen. Über §<br />
305 I 3 BGB hinaus findet sich lediglich in § 310 III<br />
Nr. 2 BGB der Hinweis, dass bei der Formulierung<br />
die Möglichkeit der Einflussnahme bestanden haben<br />
muss.<br />
Verhandlungsmacht<br />
Einflussmöglichkeit<br />
Individualvereinbarung<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 8