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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Anwendungsbereich<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Gestellte Bedingungen<br />

Nach § 305 I 3 BGB liegen Individualvereinbarungen vor,<br />

die keiner Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen<br />

sind, soweit die Vertragsbedingungen<br />

zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt<br />

sind. Die Zulässigkeit <strong>von</strong> Individualabsprachen<br />

richtet sich ausschließlich nach den allgemeinen<br />

gesetzlichen Bestimmungen außerhalb<br />

der §§ 307 ff BGB (etwa § 138 oder § 242 BGB).<br />

Ob tatsächlich eine Individualvereinbarung vorliegt, ist in<br />

Einzelfällen mitunter schwer zu beurteilen. Über §<br />

305 I 3 BGB hinaus findet sich lediglich in § 310 III<br />

Nr. 2 BGB der Hinweis, dass bei der Formulierung<br />

die Möglichkeit der Einflussnahme bestanden haben<br />

muss.<br />

Verhandlungsmacht<br />

Einflussmöglichkeit<br />

Individualvereinbarung<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 8

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