2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Vom Arbeitgeber vorformulierte Darlehensverträge unterliegen<br />
einer Inhaltskontrolle. Dies gilt für Arbeitnehmerdarlehen<br />
wie für Arbeitgeberdarlehen. Auf<br />
sie finden prinzipiell auch die allgemeinen Vorschriften<br />
des reformierten Darlehensrechts des<br />
BGB Anwendung.<br />
Auch die Verbraucherschutzregelungen sind anzuwenden,<br />
weil der Arbeitnehmer insoweit unstreitig als<br />
Verbraucher gelten.<br />
Darlehen<br />
Arbeitgeberdarlehen<br />
Arbeitnehmerdarlehen<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 78