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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Vom Arbeitgeber vorformulierte Darlehensverträge unterliegen<br />

einer Inhaltskontrolle. Dies gilt für Arbeitnehmerdarlehen<br />

wie für Arbeitgeberdarlehen. Auf<br />

sie finden prinzipiell auch die allgemeinen Vorschriften<br />

des reformierten Darlehensrechts des<br />

BGB Anwendung.<br />

Auch die Verbraucherschutzregelungen sind anzuwenden,<br />

weil der Arbeitnehmer insoweit unstreitig als<br />

Verbraucher gelten.<br />

Darlehen<br />

Arbeitgeberdarlehen<br />

Arbeitnehmerdarlehen<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 78

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