2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Bezugnahmeklauseln<br />
Aus dem Umstand, dass Bezugnahmeklauseln nicht ungewöhnlich<br />
sind, schließt die Rechtsprechung auf<br />
die ausreichende Transparenz im Sinne des § 307<br />
I 2 BGB.<br />
Die Schwelle zur Intransparenz ist überschritten, wenn<br />
die Gefahr besteht, dass ein Arbeitnehmer wegen<br />
unklar gefasster Regelungen seine Rechte nicht<br />
wahrnimmt, ist.<br />
Dass § 2 I 2 Nr. 10 NachwG einen bloß allgemeinen Hinweis<br />
auf einen Tarifvertrag genügen lässt, zeigt jedenfalls,<br />
welche geringen Anforderungen der Gesetzgeber<br />
hier stellt.<br />
Selbst eine dynamische Verweisung gilt nicht als intransparent,<br />
weil die zum jeweiligen Anwendungszeitpunkt<br />
geltenden Regelungen bestimmbar sind.<br />
Transparenzkontrolle<br />
Vorherige Bestimmbarkeit<br />
Vgl. § 2 I 2 Nr. 10 NachwG<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 76