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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Bezugnahmeklauseln<br />

Aus dem Umstand, dass Bezugnahmeklauseln nicht ungewöhnlich<br />

sind, schließt die Rechtsprechung auf<br />

die ausreichende Transparenz im Sinne des § 307<br />

I 2 BGB.<br />

Die Schwelle zur Intransparenz ist überschritten, wenn<br />

die Gefahr besteht, dass ein Arbeitnehmer wegen<br />

unklar gefasster Regelungen seine Rechte nicht<br />

wahrnimmt, ist.<br />

Dass § 2 I 2 Nr. 10 NachwG einen bloß allgemeinen Hinweis<br />

auf einen Tarifvertrag genügen lässt, zeigt jedenfalls,<br />

welche geringen Anforderungen der Gesetzgeber<br />

hier stellt.<br />

Selbst eine dynamische Verweisung gilt nicht als intransparent,<br />

weil die zum jeweiligen Anwendungszeitpunkt<br />

geltenden Regelungen bestimmbar sind.<br />

Transparenzkontrolle<br />

Vorherige Bestimmbarkeit<br />

Vgl. § 2 I 2 Nr. 10 NachwG<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 76

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