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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Anwendungsbereich<br />

Nach § 305 I 1 BGB unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

nur dann einer <strong>Kontrolle</strong> nach den<br />

§§ 307 ff BGB, wenn sie bei Abschluss des Vertrags<br />

„gestellt“ sind. Ob eine entsprechende Einseitigkeit<br />

anzunehmen ist, richtet sich nach den<br />

konkreten Gegebenheiten.<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Gestellte Bedingungen<br />

Verhandlungsmacht<br />

Formulierungsmacht<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 7

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