2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Anwendungsbereich<br />
Nach § 305 I 1 BGB unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
nur dann einer <strong>Kontrolle</strong> nach den<br />
§§ 307 ff BGB, wenn sie bei Abschluss des Vertrags<br />
„gestellt“ sind. Ob eine entsprechende Einseitigkeit<br />
anzunehmen ist, richtet sich nach den<br />
konkreten Gegebenheiten.<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Gestellte Bedingungen<br />
Verhandlungsmacht<br />
Formulierungsmacht<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 7