2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
auf das Arbeitsrecht zeitweilig neu entflammt.<br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Ausschlussfristen<br />
Nachdem das Bundesarbeitsgericht früher Ausschlussfristen<br />
in Arbeitsverträgen bis zu mindestens vier<br />
Wochen für akzeptabel hielt, sind die Kontroversen<br />
nach Geltungserstreckung der §§ 305 ff. BGB<br />
Bei Ausschlussfristen widerstreiten das Interesse des Arbeitgebers<br />
an frühzeitiger und endgültiger Klarstellung<br />
und das des Arbeitnehmer an Schutz vor voreiliger<br />
Geltendmachung.<br />
Neuralgische Punkte bei Ausschlussfristen sind deren<br />
Länge und ein möglicherweise bestehendes Ungleichgewicht<br />
bei der Geltung für beide Vertragspartner<br />
(Arbeitnehmer wie Arbeitgeber).<br />
Verjährungslauf setzt gemäß § 199 I Nr. 1 BGB Kenntnis<br />
des Gläubigers <strong>von</strong> den anspruchsbegründenden<br />
Umständen voraus. Dieses gesetzliche Leitbild<br />
darf in <strong>Formulararbeitsverträgen</strong> nicht außer Kraft<br />
gesetzt werden.<br />
Inhaltskontrolle<br />
Gleichgewicht<br />
Länge der Frist<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 67