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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

auf das Arbeitsrecht zeitweilig neu entflammt.<br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Ausschlussfristen<br />

Nachdem das Bundesarbeitsgericht früher Ausschlussfristen<br />

in Arbeitsverträgen bis zu mindestens vier<br />

Wochen für akzeptabel hielt, sind die Kontroversen<br />

nach Geltungserstreckung der §§ 305 ff. BGB<br />

Bei Ausschlussfristen widerstreiten das Interesse des Arbeitgebers<br />

an frühzeitiger und endgültiger Klarstellung<br />

und das des Arbeitnehmer an Schutz vor voreiliger<br />

Geltendmachung.<br />

Neuralgische Punkte bei Ausschlussfristen sind deren<br />

Länge und ein möglicherweise bestehendes Ungleichgewicht<br />

bei der Geltung für beide Vertragspartner<br />

(Arbeitnehmer wie Arbeitgeber).<br />

Verjährungslauf setzt gemäß § 199 I Nr. 1 BGB Kenntnis<br />

des Gläubigers <strong>von</strong> den anspruchsbegründenden<br />

Umständen voraus. Dieses gesetzliche Leitbild<br />

darf in <strong>Formulararbeitsverträgen</strong> nicht außer Kraft<br />

gesetzt werden.<br />

Inhaltskontrolle<br />

Gleichgewicht<br />

Länge der Frist<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 67

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