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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Das sich aus § 309 Nr. 3 BGB ergebende Verbot einer<br />

Bestimmung, mit welcher dem Vertragspartner die<br />

Befugnis genommen wird, mit einer unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufzurechnen,<br />

gilt auch im Arbeitsrecht.<br />

Praktisch bedeutsam kann dies bei zum Inkasso berechtigten<br />

Vertretern werden.<br />

Spezifische Klauseln<br />

Aufrechnungsverbot<br />

Rechtskräftig festgestellte oder<br />

unbestrittene Forderungen<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 62

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