2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Das sich aus § 309 Nr. 3 BGB ergebende Verbot einer<br />
Bestimmung, mit welcher dem Vertragspartner die<br />
Befugnis genommen wird, mit einer unbestrittenen<br />
oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufzurechnen,<br />
gilt auch im Arbeitsrecht.<br />
Praktisch bedeutsam kann dies bei zum Inkasso berechtigten<br />
Vertretern werden.<br />
Spezifische Klauseln<br />
Aufrechnungsverbot<br />
Rechtskräftig festgestellte oder<br />
unbestrittene Forderungen<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 62