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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Änderungsvorbehalte<br />

Weisungsrecht<br />

Eine Flexibilisierung hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit<br />

kann im Rahmen eines Gesamtkontingents<br />

erfolgen, das der Arbeitgeber bei gleichbleibender<br />

periodischer Vergütung über einen längeren<br />

Zeitraum nach Bedarf abruft.<br />

Im Abrufarbeitsverhältnis wird dagegen nach Anfall Arbeit<br />

geleistet, ohne dass eine Durchnittsarbeitszeit<br />

für einen Referenzzeitraum festgelegt ist.<br />

Bei Kurz- oder Überarbeit wird nur zeitweilig <strong>von</strong> einer<br />

feststehenden regelmäßigen durchschnittlichen<br />

Arbeitszeit nach oben oder unten abgewichen.<br />

Arbeitszeit<br />

Dauer der Arbeitszeit<br />

Arbeitszeitkonto<br />

Arbeit auf Abruf<br />

Kurz-, Überarbeit<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 58

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