2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Änderungsvorbehalte<br />
Weisungsrecht<br />
Eine Flexibilisierung hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit<br />
kann im Rahmen eines Gesamtkontingents<br />
erfolgen, das der Arbeitgeber bei gleichbleibender<br />
periodischer Vergütung über einen längeren<br />
Zeitraum nach Bedarf abruft.<br />
Im Abrufarbeitsverhältnis wird dagegen nach Anfall Arbeit<br />
geleistet, ohne dass eine Durchnittsarbeitszeit<br />
für einen Referenzzeitraum festgelegt ist.<br />
Bei Kurz- oder Überarbeit wird nur zeitweilig <strong>von</strong> einer<br />
feststehenden regelmäßigen durchschnittlichen<br />
Arbeitszeit nach oben oder unten abgewichen.<br />
Arbeitszeit<br />
Dauer der Arbeitszeit<br />
Arbeitszeitkonto<br />
Arbeit auf Abruf<br />
Kurz-, Überarbeit<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 58