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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Änderungsvorbehalte<br />

Regelungen, die den <strong>von</strong> § 106 GewO vorgegeben Rahmen<br />

nicht sprengen, erschöpfen sich in einer Gesetzeswiederholung<br />

und entziehen sich damit einer<br />

Inhaltskontrolle. Angezeigt ist jedoch eine klare<br />

und verständliche Fassung, weil sonst die Zweifelsregelung<br />

des § 305 c III BGB greifen oder ein<br />

Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 307 III 2<br />

in Verbindung mit § 307 I 2 BGB) vorliegen kann.<br />

Weisungsrecht<br />

Arbeitsaufgabe<br />

Rahmen gemäß § 106 S. 1 GewO<br />

Ausübungskontrolle im Einzelfall<br />

Weiter gesetzlicher Spielraum<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 53

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