2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Änderungsvorbehalte<br />
Regelungen, die den <strong>von</strong> § 106 GewO vorgegeben Rahmen<br />
nicht sprengen, erschöpfen sich in einer Gesetzeswiederholung<br />
und entziehen sich damit einer<br />
Inhaltskontrolle. Angezeigt ist jedoch eine klare<br />
und verständliche Fassung, weil sonst die Zweifelsregelung<br />
des § 305 c III BGB greifen oder ein<br />
Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 307 III 2<br />
in Verbindung mit § 307 I 2 BGB) vorliegen kann.<br />
Weisungsrecht<br />
Arbeitsaufgabe<br />
Rahmen gemäß § 106 S. 1 GewO<br />
Ausübungskontrolle im Einzelfall<br />
Weiter gesetzlicher Spielraum<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 53