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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Absprachen über die zu verrichtenden Arbeiten sind Teil<br />

der kontrollfreien vertragstypischen Hauptabrede<br />

(vgl. § 307 III BGB). Sie betreffen das Verhältnis<br />

<strong>von</strong> Leistung und Gegenleistung und sind deshalb<br />

allenfalls an allgemeinen Wirksamkeitsmaßstäben,<br />

insbesondere einer Ausübungskontrolle im Sinne<br />

des § 106 S. 1 GewO, zu messen.<br />

Änderungsvorbehalte<br />

Weisungsrecht<br />

Arbeitsaufgabe<br />

Arbeitsort<br />

Arbeitszeit<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 51

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