2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Absprachen über die zu verrichtenden Arbeiten sind Teil<br />
der kontrollfreien vertragstypischen Hauptabrede<br />
(vgl. § 307 III BGB). Sie betreffen das Verhältnis<br />
<strong>von</strong> Leistung und Gegenleistung und sind deshalb<br />
allenfalls an allgemeinen Wirksamkeitsmaßstäben,<br />
insbesondere einer Ausübungskontrolle im Sinne<br />
des § 106 S. 1 GewO, zu messen.<br />
Änderungsvorbehalte<br />
Weisungsrecht<br />
Arbeitsaufgabe<br />
Arbeitsort<br />
Arbeitszeit<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 51