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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Anwendungsbereich<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Vorformuliert<br />

AGB sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl <strong>von</strong><br />

(mehr als zwei) Verträgen vorformuliert sind, und<br />

die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen<br />

Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags oder<br />

dessen Änderung stellt (§ 305 I 1 BGB). Gemäß §<br />

310 III Nr. 2 BGB finden im Geschäftsverkehr mit<br />

Verbrauchern die meisten Vorschriften der §§ 305<br />

ff. BGB selbst dann Anwendung, wenn die vorformulierten<br />

Regelungen nur zur einmaligen Verwendung<br />

bestimmt sind, soweit der Verbraucher auf<br />

Grund der Vorformulierung auf deren Inhalt keinen<br />

Einfluss hatte.<br />

Da Arbeitnehmer als Verbraucher im vorgenannten Sinne<br />

gelten, unterliegt nahezu jeder arbeitgeberseitig<br />

vorformulierte Vertrag einer Inhaltskontrolle.<br />

Dass nach § 310 III Nr. 3 BGB neben der typisierten<br />

Betrachtung nach §§ 307 bis 309 BGB auch<br />

die den Vertragsschluss begleitenden Umstände<br />

zu berücksichtigen sind, verstärkt Bedenken gegen<br />

eine Klausel im Regelfall.<br />

Für eine Vielzahl<br />

Abstrakt generelle Verwendung<br />

Verschärfung bei Verbrauchern<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 5

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