2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Anwendungsbereich<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Vorformuliert<br />
AGB sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl <strong>von</strong><br />
(mehr als zwei) Verträgen vorformuliert sind, und<br />
die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen<br />
Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags oder<br />
dessen Änderung stellt (§ 305 I 1 BGB). Gemäß §<br />
310 III Nr. 2 BGB finden im Geschäftsverkehr mit<br />
Verbrauchern die meisten Vorschriften der §§ 305<br />
ff. BGB selbst dann Anwendung, wenn die vorformulierten<br />
Regelungen nur zur einmaligen Verwendung<br />
bestimmt sind, soweit der Verbraucher auf<br />
Grund der Vorformulierung auf deren Inhalt keinen<br />
Einfluss hatte.<br />
Da Arbeitnehmer als Verbraucher im vorgenannten Sinne<br />
gelten, unterliegt nahezu jeder arbeitgeberseitig<br />
vorformulierte Vertrag einer Inhaltskontrolle.<br />
Dass nach § 310 III Nr. 3 BGB neben der typisierten<br />
Betrachtung nach §§ 307 bis 309 BGB auch<br />
die den Vertragsschluss begleitenden Umstände<br />
zu berücksichtigen sind, verstärkt Bedenken gegen<br />
eine Klausel im Regelfall.<br />
Für eine Vielzahl<br />
Abstrakt generelle Verwendung<br />
Verschärfung bei Verbrauchern<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 5