2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Änderungsvorbehalte<br />
Zusätzliche Leistungen<br />
Da eine betriebliche Übung (jedenfalls nach der Rechtsprechung)<br />
zu einer Änderung der bisherigen vertraglichen<br />
Abmachungen führt, müsste sie einen<br />
Formularfreiwilligkeitsvorbehalt gemäß § 305 b<br />
BGB als vorrangige Individualabrede verdrängen.<br />
Ob eine betriebliche Übung durch einen vorformulierten<br />
pauschalen Freiwilligkeitsvorbehalt überhaupt zu<br />
verhindern ist, bleibt deshalb äußerst fraglich. Es<br />
ist insoweit nur bedingt zur Verwendung <strong>von</strong> vorformulierten<br />
Freiwilligkeitsvorbehalten zu raten.<br />
Freiwilligkeitsvorbehalte<br />
Charakter der Individualabrede<br />
Vorrang gegenüber Vorbehalt?<br />
Betriebliche Übung<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 48