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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Änderungsvorbehalte<br />

Zusätzliche Leistungen<br />

Da eine betriebliche Übung (jedenfalls nach der Rechtsprechung)<br />

zu einer Änderung der bisherigen vertraglichen<br />

Abmachungen führt, müsste sie einen<br />

Formularfreiwilligkeitsvorbehalt gemäß § 305 b<br />

BGB als vorrangige Individualabrede verdrängen.<br />

Ob eine betriebliche Übung durch einen vorformulierten<br />

pauschalen Freiwilligkeitsvorbehalt überhaupt zu<br />

verhindern ist, bleibt deshalb äußerst fraglich. Es<br />

ist insoweit nur bedingt zur Verwendung <strong>von</strong> vorformulierten<br />

Freiwilligkeitsvorbehalten zu raten.<br />

Freiwilligkeitsvorbehalte<br />

Charakter der Individualabrede<br />

Vorrang gegenüber Vorbehalt?<br />

Betriebliche Übung<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 48

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