03.11.2013 Aufrufe

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Änderungsvorbehalte<br />

Zusätzliche Leistungen<br />

Freiwilligkeitsvorbehalte<br />

Tritt die Absicht der Freiwilligkeit nicht unmissverständlich<br />

zu Tage, wird sich der Arbeitgeber mit dem<br />

Einwand mangelnder Transparenz (§ 307 I 2<br />

BGB) auseinandersetzen oder bei Widersprüchlichkeit<br />

gegebenenfalls die arbeitnehmerfreundlichste<br />

Auslegung (§ 305 c II BGB) gegen sich gelten<br />

lassen müssen.<br />

Die Formulierung „Auch die wiederholte tatsächliche Gewährung<br />

<strong>von</strong> Sonderzahlungen begründet keine<br />

rechtsgeschäftliche Bindung und damit keinen<br />

Rechtsanspruch für die Zukunft“ dürfte noch rechtsprechungsfest<br />

sein. Sicherer, aber mitunter praktisch<br />

schwieriger, ist allerdings, direkt mit (gegebenenfalls<br />

explizit anlassbezogenen) Sonderleistungen<br />

ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die<br />

Gewährung keinen Anspruch auf Wiederholung<br />

begründet.<br />

Transparenz des Ausschlusses<br />

Besser anlassbezogene Leistung<br />

Anspruchshinderung<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!