2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Änderungsvorbehalte<br />
Entgeltrelevanz<br />
Entgeltnebenabrede<br />
Zusätzliche Leistungen<br />
Widerrufsvorbehalte<br />
Bei Widerrufsvorbehalten hinsichtlich geldwerter Vorteile<br />
gilt letztlich nichts anderes als für Zahlungsansprüche.<br />
Solange das Leistungsgefüge nicht über Gebühr<br />
gestört wird, stellt sich neben der Frage der<br />
Transparenz lediglich noch die der Interessengerechtigkeit<br />
und der Zumutbarkeit im Sinne des §<br />
308 Nr. 4 BGB.<br />
So ist eine Bestimmung wirksam, nach der der Arbeitnehmer<br />
einen auch privat nutzbaren Dienstwagen<br />
im Falle einer Freistellung an den Arbeitgeber zurückgeben<br />
muss (BAG, Urt. v. 21.03.2012 -5 AZR<br />
651/10-, NZA 2012, 616, 617). Die Vorinstanz hatte<br />
eine Ankündigungs- beziehungsweise Auslauffrist<br />
für erforderlich gehalten. Das ist nach Ansicht<br />
des Bundesarbeitsgerichts lediglich eine Frage der<br />
Ausübungskontrolle (vgl. § 315 BGB).<br />
Äquivalenzgrundlage<br />
Zumutbarkeitsgrenze<br />
Geldwerte Leistungen<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 45