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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

Änderungsvorbehalte<br />

Entgeltrelevanz<br />

Entgeltnebenabrede<br />

Zusätzliche Leistungen<br />

Widerrufsvorbehalte können gegen das Klauelverbot des<br />

§ 308 Nr. 4 BGB verstoßen und/oder zu einer unangemessenen<br />

Benachteiligung führen (§ 307 I 1,<br />

II BGB). Es kann gegebenenfalls zusätzlich der<br />

Ausspruch einer Änderungskündigung angezeigt<br />

sein.<br />

Zudem gebietet das Transparenzgebot (§ 307 I 2 BGB),<br />

dass der widerrufliche Teil klar abgegrenzt ist und<br />

möglichst konkrete Widerrufsgründe (nach BAG,<br />

21.03.2012 -5 AZR 651/10-, NZA 2012, 616, 617:<br />

z.B. wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten<br />

des Arbeitnehmers) angegeben werden, die<br />

dem Wertungsmodell des § 2 KSchG Stand halten.<br />

Widerrufsvorbehalte<br />

Zahlungsansprüche<br />

Geldwerte Leistungen<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 43

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