2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
Spezifische Klauseln<br />
Änderungsvorbehalte<br />
Entgeltrelevanz<br />
Entgeltnebenabrede<br />
Zusätzliche Leistungen<br />
Widerrufsvorbehalte können gegen das Klauelverbot des<br />
§ 308 Nr. 4 BGB verstoßen und/oder zu einer unangemessenen<br />
Benachteiligung führen (§ 307 I 1,<br />
II BGB). Es kann gegebenenfalls zusätzlich der<br />
Ausspruch einer Änderungskündigung angezeigt<br />
sein.<br />
Zudem gebietet das Transparenzgebot (§ 307 I 2 BGB),<br />
dass der widerrufliche Teil klar abgegrenzt ist und<br />
möglichst konkrete Widerrufsgründe (nach BAG,<br />
21.03.2012 -5 AZR 651/10-, NZA 2012, 616, 617:<br />
z.B. wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten<br />
des Arbeitnehmers) angegeben werden, die<br />
dem Wertungsmodell des § 2 KSchG Stand halten.<br />
Widerrufsvorbehalte<br />
Zahlungsansprüche<br />
Geldwerte Leistungen<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 43