2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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03.11.2013 Aufrufe

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen Anwendungsbereich Die Vertragsbedingungen müssen vorformuliert, jedoch nicht notwendigerweise vom Verwender selbst erstellt sein (BAG, 15.09.2009 -3 AZR 173/08-, NZA 2010, 342, 342). Geschäftsbedingungen Vorformuliert Für eine Vielzahl Darreichungsform © Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 4

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen Anwendungsbereich Geschäftsbedingungen Vorformuliert AGB sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von (mehr als zwei) Verträgen vorformuliert sind, und die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags oder dessen Änderung stellt (§ 305 I 1 BGB). Gemäß § 310 III Nr. 2 BGB finden im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern die meisten Vorschriften der §§ 305 ff. BGB selbst dann Anwendung, wenn die vorformulierten Regelungen nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, soweit der Verbraucher auf Grund der Vorformulierung auf deren Inhalt keinen Einfluss hatte. Da Arbeitnehmer als Verbraucher im vorgenannten Sinne gelten, unterliegt nahezu jeder arbeitgeberseitig vorformulierte Vertrag einer Inhaltskontrolle. Dass nach § 310 III Nr. 3 BGB neben der typisierten Betrachtung nach §§ 307 bis 309 BGB auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen sind, verstärkt Bedenken gegen eine Klausel im Regelfall. Für eine Vielzahl Abstrakt generelle Verwendung Verschärfung bei Verbrauchern © Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 5

<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Anwendungsbereich<br />

Die Vertragsbedingungen müssen vorformuliert, jedoch<br />

nicht notwendigerweise vom Verwender selbst<br />

erstellt sein (BAG, 15.09.2009 -3 AZR 173/08-,<br />

NZA 2010, 342, 342).<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Vorformuliert<br />

Für eine Vielzahl<br />

Darreichungsform<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 4

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