2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Eine Inhaltskontrolle <strong>von</strong> Arbeitsbedingungen gemäß §§ 307 ff. BGB findet nur statt, soweit diese Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB darstellen.<br />
Nach § 305 I 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl <strong>von</strong> Verträgen vorformulierten<br />
Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (als Verwender) der anderen Vertragspartei<br />
bei Abschluss eines Vertrags stellt.<br />
Anwendungsbereich<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Vorformulierte Regelungen<br />
Gestellte Bedingungen<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 3