2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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03.11.2013 Aufrufe

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen Wirksamkeitskontrolle Transparenzkontrolle In Formulararbeitsverträgen findet sich häufig Pauschalierungsabreden, nach denen Soll überschreitende Arbeitsleistungen mit der Grundvergütung als insgesamt abgegolten gelten. Wird der Umfang der Abgeltung nicht deutlich, lassen derartige Regelungen nicht ausreichend genug das Maß der pauschal abzugeltenden Leistungen erkennen. Regelungen über die pauschale Abgeltung von Überstunden oder Zuschläge für Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit ohne klare Begrenzung oder Zuordnung zu bestimmten Lebenssachverhalten sind am Transparenzgebot zu messen. Pauschalierung Quantitative Gesamtabgeltung Qualtitative Gesamtabgeltung © Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 28

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen Wirksamkeitskontrolle Transparenzkontrolle Hält eine Klausel der Inhaltskontrolle stand, führt eine Mehrdeutigkeit nach § 305 c II BGB zur arbeitnehmerfreundlichste Interpretation. Widersprechen sich hingegen mehrere Klauseln inhaltlich, ist § 305 c II BGB unanwendbar. Dann greift das Transparenzgebot des § 307 I 2 BGB. Widersprüche Widerspruch innerhalb Klausel Widerspruch zwischen Klauseln © Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 29

<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Transparenzkontrolle<br />

In <strong>Formulararbeitsverträgen</strong> findet sich häufig Pauschalierungsabreden,<br />

nach denen Soll überschreitende<br />

Arbeitsleistungen mit der Grundvergütung als<br />

insgesamt abgegolten gelten. Wird der Umfang<br />

der Abgeltung nicht deutlich, lassen derartige<br />

Regelungen nicht ausreichend genug das Maß<br />

der pauschal abzugeltenden Leistungen erkennen.<br />

Regelungen über die pauschale Abgeltung <strong>von</strong> Überstunden<br />

oder Zuschläge für Nacht-, Sonntagsund<br />

Feiertagsarbeit ohne klare Begrenzung oder<br />

Zuordnung zu bestimmten Lebenssachverhalten<br />

sind am Transparenzgebot zu messen.<br />

Pauschalierung<br />

Quantitative Gesamtabgeltung<br />

Qualtitative Gesamtabgeltung<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 28

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