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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen findet nach Maßgabe der §§ 307 ff. BGB statt.<br />

Als Kontrollmaßstab dienen zum einen die besondere Klauselverbote aus den §§ 308 und 309<br />

BGB und zum anderen die so genannte Generalklausel des § 307 BGB als Auffangtatbestand.<br />

Wirksamkeitskontrolle<br />

Transparenzkontrolle<br />

Inhaltskontrolle<br />

Spezifische Klauseln<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 25

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