2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Anwendungsbereich<br />
Wirksame Einbeziehung<br />
Ausschluss/Auslegung<br />
Gemäß § 305 c I BGB werden Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil,<br />
die nach den Umständen (Erwartungshorizont)<br />
so ungewöhnlich sind, dass ein<br />
Vertragspartner vernünftigerweise nicht mit ihnen<br />
zu rechnen braucht.<br />
Je stärker eine Bestimmung <strong>von</strong> nachgiebigem (abdingbaren)<br />
Recht abweicht und je unüblicher (gerade<br />
auch nach eventuellen Verhandlungen oder Gepflogenheiten)<br />
sie ist, desto eher muss man <strong>von</strong><br />
einem Überraschungsmoment ausgehen.<br />
Überraschende Klauseln<br />
Voraussetzungen<br />
Rechtsfolgen<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 18