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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Anwendungsbereich<br />

Wirksame Einbeziehung<br />

Ausschluss/Auslegung<br />

Gemäß § 305 c I BGB werden Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil,<br />

die nach den Umständen (Erwartungshorizont)<br />

so ungewöhnlich sind, dass ein<br />

Vertragspartner vernünftigerweise nicht mit ihnen<br />

zu rechnen braucht.<br />

Je stärker eine Bestimmung <strong>von</strong> nachgiebigem (abdingbaren)<br />

Recht abweicht und je unüblicher (gerade<br />

auch nach eventuellen Verhandlungen oder Gepflogenheiten)<br />

sie ist, desto eher muss man <strong>von</strong><br />

einem Überraschungsmoment ausgehen.<br />

Überraschende Klauseln<br />

Voraussetzungen<br />

Rechtsfolgen<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 18

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