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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Anwendungsbereich<br />

Wirksame Einbeziehung<br />

Überraschende Klauseln werden nach § 305 c I BGB<br />

nicht Vertragsbestandteil.<br />

Zweifel bei der Auslegung <strong>von</strong> (einbezogenen) Bestimmungen<br />

gehen nach § 305 c II BGB zu Lasten<br />

des Verwenders (= Arbeitgebers).<br />

Ausschluss/Auslegung<br />

Überraschende Klauseln<br />

Auslegung bei Zweifeln<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 17

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