03.11.2013 Aufrufe

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Anwendungsbereich<br />

Ausgenommene Bereiche<br />

§ 310 IV 1 BGB stellt Betriebs- und Dienstvereinbarungen<br />

Tarifverträgen gleich, was die Anwendung<br />

der §§ 305 ff. BGB betrifft. Augenscheinlich geht<br />

der Gesetzgeber da<strong>von</strong> aus, dass auch in diesem<br />

Norm setzenden Bereich nicht durch eine<br />

Inhaltskontrolle eingegriffen werden darf.<br />

Von § 310 IV BGB nicht erfasst sind Vereinbarungen<br />

zwischen Arbeitgeber und Sprecherausschuss.<br />

Betriebsvereinbarungen<br />

Inhaltskontrolle ausgeschlossen<br />

Ausschließlich Rechtskontrolle<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!