2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
Unwirksamkeitsfolgen<br />
Mit salvatorischen Ersetzungsklauseln wird die Rechtsfolge<br />
einer Unwirksamkeit nach dem Recht der Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen abweichend <strong>von</strong><br />
dem in § 306 BGB geregelten Rechtsfolgensystem<br />
letztlich geltungserhaltend erneut durch Verdrängung<br />
des dispositiven Gesetzesrechts gestaltet.<br />
In salvatorischen Klauseln werden Rechte und Pflichten<br />
des Vertragspartners entgegen § 307 I 2 BGB regelmäßig<br />
nicht klar und durchschaubar dargestellt,<br />
was den Vertragspartner des Verwenders unangemessen<br />
benachteiligt (BAG, 13.12.2011 -3 AZR<br />
791/09-, NZA 2012, 738, 741).<br />
Salvatorische Klauseln<br />
Verstoß gegen § 306 II BGB<br />
Verstoß gegen§ 307 I 2 BGB<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 106