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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

Unwirksamkeitsfolgen<br />

Mit salvatorischen Ersetzungsklauseln wird die Rechtsfolge<br />

einer Unwirksamkeit nach dem Recht der Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen abweichend <strong>von</strong><br />

dem in § 306 BGB geregelten Rechtsfolgensystem<br />

letztlich geltungserhaltend erneut durch Verdrängung<br />

des dispositiven Gesetzesrechts gestaltet.<br />

In salvatorischen Klauseln werden Rechte und Pflichten<br />

des Vertragspartners entgegen § 307 I 2 BGB regelmäßig<br />

nicht klar und durchschaubar dargestellt,<br />

was den Vertragspartner des Verwenders unangemessen<br />

benachteiligt (BAG, 13.12.2011 -3 AZR<br />

791/09-, NZA 2012, 738, 741).<br />

Salvatorische Klauseln<br />

Verstoß gegen § 306 II BGB<br />

Verstoß gegen§ 307 I 2 BGB<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 106

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