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2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati

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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />

der Anspruchsteller beweisbelastet ist: BAG, 17.<br />

Unwirksamkeitsfolgen<br />

Gesetzesrecht, § 306 II BGB<br />

Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede dienstliche<br />

Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit<br />

hinaus zu vergüten ist, gibt es zwar nicht (§ 612 I<br />

BGB). Eine objektive Vergütungserwartung (für die<br />

08.2011 -5 AZR 406/10-, NZA 2011, 1335, 1337)<br />

besteht allerdings in weiten Teilen des Arbeitslebens<br />

(BAG, 22.02.2012 -5 AZR 765/10-, NZA<br />

2012, 861, 862).<br />

Steht dagegen kein Stundensoll, sondern die Arbeitsaufgabe<br />

als solche im Vordergrund (bei Diensten höherer<br />

Art oder Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung),<br />

oder sind arbeitszeitbezogene und arbeitszeitunabhängig<br />

vergütete Arbeitsleistungen zeitlich<br />

verschränkt, kann <strong>von</strong> einer einheitlichen Gesamtvergütung<br />

ausgegangen werden (BAG, 22.<br />

02.2012 -5 AZR 765/10-, NZA 2012, 861, 862).<br />

Vergütungsrelevanz<br />

Entgeltlichkeit ausschließlich bei<br />

berechtigter Vergütungserwartung<br />

© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />

<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 104

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