2.3 Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Anwaltssozietät Jurati
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<strong>2.3</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Formulararbeitsverträgen</strong><br />
der Anspruchsteller beweisbelastet ist: BAG, 17.<br />
Unwirksamkeitsfolgen<br />
Gesetzesrecht, § 306 II BGB<br />
Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede dienstliche<br />
Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit<br />
hinaus zu vergüten ist, gibt es zwar nicht (§ 612 I<br />
BGB). Eine objektive Vergütungserwartung (für die<br />
08.2011 -5 AZR 406/10-, NZA 2011, 1335, 1337)<br />
besteht allerdings in weiten Teilen des Arbeitslebens<br />
(BAG, 22.02.2012 -5 AZR 765/10-, NZA<br />
2012, 861, 862).<br />
Steht dagegen kein Stundensoll, sondern die Arbeitsaufgabe<br />
als solche im Vordergrund (bei Diensten höherer<br />
Art oder Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung),<br />
oder sind arbeitszeitbezogene und arbeitszeitunabhängig<br />
vergütete Arbeitsleistungen zeitlich<br />
verschränkt, kann <strong>von</strong> einer einheitlichen Gesamtvergütung<br />
ausgegangen werden (BAG, 22.<br />
02.2012 -5 AZR 765/10-, NZA 2012, 861, 862).<br />
Vergütungsrelevanz<br />
Entgeltlichkeit ausschließlich bei<br />
berechtigter Vergütungserwartung<br />
© Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer www.jurati.de<br />
<strong>Anwaltssozietät</strong> <strong>Jurati</strong>, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 104