Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank
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e <strong>Bank</strong>arbeitstage ,,vorzuverlcgen". da auch hierdurch bcl etnem<br />
dcbitonsch geführtcn Konto Sollzinsen ungerechtfedrgt zu lange berechnet<br />
werden (BGIJ NJW 1997, S. 3168).<br />
Diese Gr<strong>und</strong>sätze hat <strong>die</strong> Beklagte , wie der Antcil falscher Wertstellungen<br />
von 38 To zeigt, grob missachtet<br />
(2)<br />
Gcmäß dem Kontokorrentkrcditvertrag war ein vanabler Zinssatz<br />
vorgesehen, der bei Erhöhung des allgcmeinen Zinsniveaus angehoben<br />
rverclen sollte, bei sinkcndem Zinsnivcau hin<strong>gegen</strong> entsprechend<br />
herabgesetzt.<br />
Berveis: Kontokorrentvcrtrag zu Konto-Nr' -400, - Anlage K 7 -<br />
Dcr hieraus folgenden Verpfiichtung zur ordnungsgemäßen Zinsanpassung<br />
ist <strong>die</strong> Bcklagle ebenfalls nicht nachgckommen. lJngeachtet<br />
dessen, dass <strong>die</strong>se Zinsanpassungsklausel nach der aktuellen Rechtsprechung<br />
dcs BGH sowicso intransparcnt <strong>und</strong> benaohteiligend, somit<br />
unwirksam ist, ergab <strong>die</strong> Kontennachberechnung, welche <strong>die</strong>se<br />
Klausel zunächst einmal noch als wirksam zu Gr<strong>und</strong>e legtc, dass<br />
auch nash dcren Maßgabe keinc ordnungsgemäße Zinsanpassung crfolgt<br />
ist.<br />
Beweis: Kontcnprüfungsgutachten (Anlage K 6)<br />
sachverständiges Zeugnis der Konlenprüferin Anna Maria<br />
Möntmann<br />
[' ür <strong>die</strong> Ri c h ti gkeit: Sachvcrständigengutachten<br />
Wird cin Zrnssatz variabel ausgcstaltet, ist das Kreditinstitut bei einer<br />
cntsprcchenden Anderung des Kapitalmarktzinses auch zu eincr<br />
Herabsetzung des Verlragszinscs verpflichtet. Die Zinsanpassung hat<br />
gem. $ 315 BGB nicht willkürlich. sondem nach genchtlich über-