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Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

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e <strong>Bank</strong>arbeitstage ,,vorzuverlcgen". da auch hierdurch bcl etnem<br />

dcbitonsch geführtcn Konto Sollzinsen ungerechtfedrgt zu lange berechnet<br />

werden (BGIJ NJW 1997, S. 3168).<br />

Diese Gr<strong>und</strong>sätze hat <strong>die</strong> Beklagte , wie der Antcil falscher Wertstellungen<br />

von 38 To zeigt, grob missachtet<br />

(2)<br />

Gcmäß dem Kontokorrentkrcditvertrag war ein vanabler Zinssatz<br />

vorgesehen, der bei Erhöhung des allgcmeinen Zinsniveaus angehoben<br />

rverclen sollte, bei sinkcndem Zinsnivcau hin<strong>gegen</strong> entsprechend<br />

herabgesetzt.<br />

Berveis: Kontokorrentvcrtrag zu Konto-Nr' -400, - Anlage K 7 -<br />

Dcr hieraus folgenden Verpfiichtung zur ordnungsgemäßen Zinsanpassung<br />

ist <strong>die</strong> Bcklagle ebenfalls nicht nachgckommen. lJngeachtet<br />

dessen, dass <strong>die</strong>se Zinsanpassungsklausel nach der aktuellen Rechtsprechung<br />

dcs BGH sowicso intransparcnt <strong>und</strong> benaohteiligend, somit<br />

unwirksam ist, ergab <strong>die</strong> Kontennachberechnung, welche <strong>die</strong>se<br />

Klausel zunächst einmal noch als wirksam zu Gr<strong>und</strong>e legtc, dass<br />

auch nash dcren Maßgabe keinc ordnungsgemäße Zinsanpassung crfolgt<br />

ist.<br />

Beweis: Kontcnprüfungsgutachten (Anlage K 6)<br />

sachverständiges Zeugnis der Konlenprüferin Anna Maria<br />

Möntmann<br />

[' ür <strong>die</strong> Ri c h ti gkeit: Sachvcrständigengutachten<br />

Wird cin Zrnssatz variabel ausgcstaltet, ist das Kreditinstitut bei einer<br />

cntsprcchenden Anderung des Kapitalmarktzinses auch zu eincr<br />

Herabsetzung des Verlragszinscs verpflichtet. Die Zinsanpassung hat<br />

gem. $ 315 BGB nicht willkürlich. sondem nach genchtlich über-

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