03.11.2013 Aufrufe

Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

erlblgl, den K<strong>und</strong>en unangemessen benachteiligt <strong>und</strong> dcshalb unwirksam<br />

ist (BGH NJW 1997. S. 2042; BGH NJW 1997, S. 3168;<br />

BGH NJW 1989, S. 582). Dies deshalb. da dic kontoführendc <strong>Bank</strong><br />

auf Gr<strong>und</strong> dcs Giro- bzw. Kontokonentvertragcs vcrpflichtct ist,<br />

eingehende Übcnvcisungsbeträge ftir ihren K<strong>und</strong>en ent<strong>gegen</strong>zunehrnen<br />

<strong>und</strong> dcsscn Konto gutzuschreiben. Dieser Pfiicht kommt sie nur<br />

dann vollständig nach, wenn sie den Ü benvcisungshetrag auch<br />

r.vedmäßig korrekt in den Kontokorrent einstellt (vgl. PleyeriHuber.<br />

ZIP 1987, S. .+24, 430). Erst mit der Werlstellung. also der Festlegung<br />

des Kalendertagcs, für dcn dcr gutzuschreibende Bctrag in dcn<br />

für dic Zinsberechnung maßgebenden Zrvischensaldo des Cirokontos<br />

eingeht, kam sich der Betrag zinsmäßig auswirken (vgl- BGH NJW<br />

1S89. S. 582). Da eine <strong>Bank</strong> eingchcnde Zahlungcn gcm. gg 675,<br />

667,271 Abs. 1 BGB sofort an den Kontoinhaber herauszugeben<br />

hat, hat dic Werlstellung an dem Tag zu erfolgen, an dem der Betrag<br />

bei der <strong>Bank</strong> eingeht <strong>und</strong> der Empfänger deshalb einen Anspruch auf<br />

Gutschnft hat (BGH NJW 1997, S. 3168 m.rv.N.). Ob der eingchcnde<br />

Betrag dem Konto noch am Eingangstag gutgeschncben wird<br />

oder ob <strong>die</strong>s nicht rnehr möglich war, weil der Betrag erst nach dcm<br />

sogenannten Buchungsschnitt cingcgangen ist, ist hierfür ohne Bedeutung.<br />

Das Wcrtstcllungsdatum ist unabhängig vom Buchungstag<br />

(Schimanskyi Buntc/Lwowski, <strong>Bank</strong>rechtshandbuch Bd. I, g zl7, Rn.<br />

33). Daher muss dic tsank den erhaltenen Betrag auf dcn Eingangstag<br />

zurückvalutieren (BGH NJW 1997, S.3168). Darnit steht<br />

fest, dass ein Kreditinstitut den Eingang eines Betrages auf dern<br />

Konto für seine Zinsberechnung noch für dcn selben Tage berücksichtigen<br />

muss <strong>und</strong> nicht durch spätercn Wertstellungszeitpunkt Zinsen<br />

aus eincm gar nicht mehr existierenden Saldenstand berechnen<br />

darf.<br />

Ahnliches gilt bei Kontobelastungen. Hier hat <strong>die</strong> Wertstellung mit<br />

dem tatsächlichcn Abfluss der Deckung zu erfolgcn. Es ist damrt unzulässig,<br />

<strong>die</strong> Wertstellung der Kontobelastung auf einen oder mehre-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!