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Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

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-6-<br />

Bcwcis: Kontcnprüfungsgutachten, - Anlage K 6 -<br />

Sachverständi gengutachten<br />

a) Kontoprüfuns Konto 400<br />

;-r<br />

Bei der Uberprüfung des Kontos 400 konnte <strong>die</strong> Kontenprüferin lediglich<br />

<strong>die</strong> Zeiträume 02.07.1990 bis 30.06.1993, 30.06.1994<br />

27.06.1996 <strong>und</strong> 29,06.1999 bis 10.11.2006 nachbcrechnen, da dcr<br />

Kläger für <strong>die</strong> anderen Zeiträume über keine Kontenunterlagen mehr<br />

verfügt. Die Kontenprüferin hat dabei zunächst in ciner ersten Berechnung<br />

(V 1) <strong>die</strong> Wefistellungen. Zinssätze, Zinsanpassung <strong>und</strong><br />

Gcbührcn gcprüft <strong>und</strong> jcdc cinzelnc Buchung im Rahrncn ihrcs Gutachtens<br />

erfasst. Fehler bei dcr Kontenfühnrng wurdcn dabci im<br />

,.Kontrollkonto" bcrichtigt, welches folglich den Kontenverlauf bei<br />

ordnungsgemäßer Kontenführung wiedergibt.<br />

Bewers: wie zuvor<br />

sachverständiges Zeugnis der Kontenprüferin Anna Maria<br />

Möntmann. ln den Schat'hecken 11,64739 Höchst i. Odw.<br />

Für <strong>die</strong> Richtigkeir. Sachverständigengutachten<br />

(1)<br />

Dabei musste <strong>die</strong> Kontengutachtcrin feststcllcn, dass <strong>die</strong> Beklagte<br />

einmal über falsche Wertstellungen Zinsen in erheblicher Ilöhe unberechtrgt<br />

auf dcm Konlo ,,generiert" hat. Auf dcm Konto -400 rvaren<br />

in den geprül1en Zciträumen von insgesamt 2.863 Wertstellungen<br />

ganze 1.093 falsch. also vor- bzw. nachdatiert, <strong>die</strong>s entspricht<br />

einem Anterl von 38 %!<br />

Beweis: wie zuvor<br />

Daber hat der BGH zutrcffend erkannt, dass <strong>die</strong> Wertstellung einsehender<br />

Beträge, soweit sie erst einen <strong>Bank</strong>arbeitstag nach Eingang

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