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Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

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I<br />

Der Kläger, dcr mit dcr Situation überlbrdert war. stcllte in dem<br />

Glaubcn, hierdurch scine hnanzrellen Probleme regeln zu können,<br />

im Novembcr 2006 beim zuständigen lnsolvenzgericht Insolvcnzantrag.<br />

den er allerdings im März 2007 bereits wieder zurücknahm. Die<br />

kurzfristige Insolvenzantragstellung nahm allerdings <strong>die</strong> Beklagte<br />

zurn Anlass, mit Schreiben vom I 6.1 I .2006. das wir als<br />

-AnlagcKlbeilügen,<br />

sämtliche lkedite des Klägers zu kündigen, <strong>und</strong> zwar mit<br />

eincm Kündigungssaldo von insgesamt 140.292,38 €.<br />

Der Kläger stand des Weitercn in ständiger Geschäftsbeziehung zur<br />

Volksbank Ochtrup, <strong>die</strong> allerdings ebenfälls in 2006 <strong>die</strong> Geschäftsverbindung<br />

kündigte <strong>und</strong> Zwangsversteigcrungsantrag betm Amtsgericht<br />

Ahaus stelltc.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> dessen u'urde durch Beschluss des Amtsgerichts Ahaus<br />

vom 24.01 .2007, dcn rvir als<br />

-AnlageK2-<br />

bcifügten. das Zwangsversteigerungsverfahren zum Az. 007 K<br />

006/07 eingeleitct. Die hiesigc Beklagte trat auf Gr<strong>und</strong> ihrer im<br />

Kündigungsschreibcn genannten <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>pfandrechtlich gesichertcn,<br />

vermcintlichen (!) Forderungen dem Zwangsversteigerungsverfähren<br />

bei. Wir überreichen insoweit als<br />

-AnlageK3-<br />

Beitrittsantrag dcr Beklagten vom 24.07-2007 sowie Beitrittsbcschluss<br />

des Amtsgerichts Ahaus vom 25'07.2001 als

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