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Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

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-22<br />

Die der Beklagten obliegende Rücksichtnahmepflicht verlangt es<br />

zumindest, hier nicht durch das unter Ausnutzung der formal besseren<br />

Position (Aufrechnungsverbot, Vorhandcnscin cines Titels) mögliche<br />

Zwangsversteigerungsverfahren bzw. dessen Weiterbetreiben<br />

zu Lasten des Klägors vollendete Tatsachen zu schaffen <strong>und</strong> hierdurch<br />

wirtschaftlichc Werte in unwiederbringlicher Weise zu zerschlagen.<br />

Indes gebietet es dem<strong>gegen</strong>über dic dcr Bcklagten obliegende<br />

Rücksichtnahmepfl icht, das Zwangsversteigerungsvertähren<br />

bis zur abschließenden Klärung der dem Kläger zustehenden Schadensersatz-<br />

<strong>und</strong> Bercicherungsansprüche zur Einstcllung zu bringen.<br />

lndem <strong>die</strong> Beklagte nachhaltig <strong>die</strong>ser Pllicht zuwider handelt. erfüllt<br />

sie <strong>die</strong> Voraussetzungen des "li 280 BGB mit der Folge eines Schadensersatzanspruchcs<br />

dcs K lägcrs.<br />

7.<br />

Die sich für den Kläger aus der Kreditkündigung <strong>und</strong> dem eingeleiteten<br />

Zwangsversteigerungsverfährcn ergebenden Schäden können<br />

<strong>gegen</strong>wärtig natürlich noch nicht beziffert werden. weshalb <strong>die</strong> Erhebung<br />

einer <strong>Feststellungsklage</strong> ohne Weiteres zulässig ist. Die<br />

<strong>Feststellungsklage</strong> ist zulässig, wenn sich ein Schaden noch in der<br />

Entwicklung befindet (r,gl. Zöller/Greger, 26. Aufl., $ 256. Rn. 7 a).<br />

Dies ist vor dem Hintergrun der wegen der Kündigung beirn Kläger<br />

ständig auflaufenden Schäden wie auch im Hinbliok auf das fortdauemdc<br />

Zwangsvcrsteigerungsverfahren der Fall.<br />

8.<br />

Der voraussichtliche Streitwert in Höhe von 229.497 ,00 €l setzt sich<br />

wie lcrlgt zusammen:<br />

Antrag zu 1) Skontoschaden<br />

Antrag zu 2) Kontenprüfungsgutachten<br />

28.934,1l €<br />

180.563,26 €

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