Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank
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Die der Beklagten obliegende Rücksichtnahmepflicht verlangt es<br />
zumindest, hier nicht durch das unter Ausnutzung der formal besseren<br />
Position (Aufrechnungsverbot, Vorhandcnscin cines Titels) mögliche<br />
Zwangsversteigerungsverfahren bzw. dessen Weiterbetreiben<br />
zu Lasten des Klägors vollendete Tatsachen zu schaffen <strong>und</strong> hierdurch<br />
wirtschaftlichc Werte in unwiederbringlicher Weise zu zerschlagen.<br />
Indes gebietet es dem<strong>gegen</strong>über dic dcr Bcklagten obliegende<br />
Rücksichtnahmepfl icht, das Zwangsversteigerungsvertähren<br />
bis zur abschließenden Klärung der dem Kläger zustehenden Schadensersatz-<br />
<strong>und</strong> Bercicherungsansprüche zur Einstcllung zu bringen.<br />
lndem <strong>die</strong> Beklagte nachhaltig <strong>die</strong>ser Pllicht zuwider handelt. erfüllt<br />
sie <strong>die</strong> Voraussetzungen des "li 280 BGB mit der Folge eines Schadensersatzanspruchcs<br />
dcs K lägcrs.<br />
7.<br />
Die sich für den Kläger aus der Kreditkündigung <strong>und</strong> dem eingeleiteten<br />
Zwangsversteigerungsverfährcn ergebenden Schäden können<br />
<strong>gegen</strong>wärtig natürlich noch nicht beziffert werden. weshalb <strong>die</strong> Erhebung<br />
einer <strong>Feststellungsklage</strong> ohne Weiteres zulässig ist. Die<br />
<strong>Feststellungsklage</strong> ist zulässig, wenn sich ein Schaden noch in der<br />
Entwicklung befindet (r,gl. Zöller/Greger, 26. Aufl., $ 256. Rn. 7 a).<br />
Dies ist vor dem Hintergrun der wegen der Kündigung beirn Kläger<br />
ständig auflaufenden Schäden wie auch im Hinbliok auf das fortdauemdc<br />
Zwangsvcrsteigerungsverfahren der Fall.<br />
8.<br />
Der voraussichtliche Streitwert in Höhe von 229.497 ,00 €l setzt sich<br />
wie lcrlgt zusammen:<br />
Antrag zu 1) Skontoschaden<br />
Antrag zu 2) Kontenprüfungsgutachten<br />
28.934,1l €<br />
180.563,26 €