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Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

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-20-<br />

Kontogutachten sich ergebenden Betrag von 180.561,26 € mehr verf,igt.<br />

Hätte <strong>die</strong> Bcklagtc also nicht <strong>die</strong> falsche Kontolührung vorgenommen,<br />

hätte der Kläger den Insolvenzantrag auch nicht stcllen<br />

müssen, so dass ein Kündigungsgr<strong>und</strong> für <strong>die</strong> Beklagte nicht ersichtlich<br />

ist. Wie der BGH z.B. in sciner Entscheidung Xl ZR 252100<br />

vom 13.03.2001 ausdrücklich klargestellt hat, ist es einem Kreditinstitut<br />

venvehrt, den Gr<strong>und</strong> zur fristlosen Kündigung der Kredite vorher<br />

selbst zu schal-fen, <strong>die</strong>s liege auf der Hand.<br />

Beweis: Entscheidung dcs BGH vom 13.03.2001 (Xl ZR 252100), -<br />

Anlage K 15 - (nur Iür das Gericht)<br />

lm Übrigcn sctzt cin Recht zur außerurtientlichen Kündigung cinc<br />

vorhergehendcigene Vertragstreue voraus, so dass ein Kreditinstitut<br />

nicht wegen wesentlicher Verschlechtemng der Vennögenslage<br />

kündigen darf, wenn es vorher den Kreditnehmcr durch vertragswidriges<br />

Verhalten selbst rnaßgeblich geschädigt hat (vgl. hierzu OLG<br />

Celle Urteil vom 15.12.1982, Az. 3 U 110/79). Auch <strong>die</strong> Entscheidung<br />

des OLG Celle fügen wir als<br />

Anlage K l6<br />

flir das Gericht bei.<br />

5.<br />

Sodann wird mit dem <strong>Klage</strong>antrag zu 3) <strong>die</strong> F'eststellung der<br />

Einstandspflicht der Beklagten 1ür särntliche Schäden, <strong>die</strong> aus der<br />

unwirksamen Kreditkündigung <strong>und</strong> der Zwangsvollstreckung für den<br />

Kläger fblgen, beantragt.<br />

Eine rechtsgmndlose Kreditkündigung löst Schadenersatzansprüche<br />

nach $ 280 BGB aus (Palandt/Hcinnchs, 67. Autl., $ 280, Rn. 26;<br />

OLG Köln WM 2003, S. 826)

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