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Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

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14<br />

stel lt wertlen. Ausweislich dcr Allgemt:inen Durlehenshedingungen<br />

in allen drei Darle hen.sverträgien Nr. 303 ll00 430 vorn<br />

03.07.2(.)00 303 800431 vom 30.10.2003 <strong>und</strong> 303 800 432 vom<br />

22.10.2001 ist jeweils in Zi[1. t unttr der (iherschrtfr ,,Einwilligungserklärung,<br />

Eirtsthüukung tltt' fthtrn,rgbarktit <strong>und</strong> Aufrcc<br />

hnungs befugni s " am Enda uufgefiihrt, dass der Darlehtnsnehmer<br />

<strong>gegen</strong> Fot'derungen der <strong>Bank</strong> ntr attfi"echnen könne, wenn<br />

seine Forderungen unbestritten oder rechtskräfiig Jbstgestellt<br />

sind. Die hier geltend gemachten Gegenfordentngen n'egen fal-<br />

,;cher Kontenabrechnungen sind weder unbestritten noch rechtskriift<br />

ig festgeste I I t. "<br />

Beweis: Seite 4 des hier als Anlage K I I beigefligten Urtcils<br />

des l-andgerichts Münster vom 20.11.2008;<br />

Beiziehung der dortigen Verfahrensakte zum Geschäftszcichcn<br />

l4 O 250/08. dic hiermit angcrcgt rvird.<br />

4.<br />

Nachdem der Kläger mit der erhobenen Vollstreckungs<strong>gegen</strong>klage<br />

unterlegen ist, betreibt <strong>die</strong> Beklagle das Zwangsversteigerungsverfahren<br />

weiter, wic nioht zulctzt aus dcm als<br />

- Anlagc K l2 -<br />

beigefügten Fortsetzungsbeschluss des Amtsgericht Ahaus vom<br />

20.04.2009 zu entnelimen ist.<br />

Mit dem als<br />

Anlage K 12 a<br />

beigefügten anwaltlichen Schreiben vom 02.06.2009 wurde der Beklagten<br />

cin Entwurf dcr vorlicgenden <strong>Klage</strong> übermittelt <strong>und</strong> Gelegenhcit<br />

gcgeben, sich zu eincr möglichen vcrgleichsweisen Einigung<br />

zu äußem, <strong>und</strong> zrvar bis zum 19.06.2009. Leider hat <strong>die</strong> Beklagte<br />

noch nicht einmal geantwofiet, so dass <strong>die</strong> <strong>Klage</strong>rhebung erfolgen<br />

musste.

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