Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank
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stel lt wertlen. Ausweislich dcr Allgemt:inen Durlehenshedingungen<br />
in allen drei Darle hen.sverträgien Nr. 303 ll00 430 vorn<br />
03.07.2(.)00 303 800431 vom 30.10.2003 <strong>und</strong> 303 800 432 vom<br />
22.10.2001 ist jeweils in Zi[1. t unttr der (iherschrtfr ,,Einwilligungserklärung,<br />
Eirtsthüukung tltt' fthtrn,rgbarktit <strong>und</strong> Aufrcc<br />
hnungs befugni s " am Enda uufgefiihrt, dass der Darlehtnsnehmer<br />
<strong>gegen</strong> Fot'derungen der <strong>Bank</strong> ntr attfi"echnen könne, wenn<br />
seine Forderungen unbestritten oder rechtskräfiig Jbstgestellt<br />
sind. Die hier geltend gemachten Gegenfordentngen n'egen fal-<br />
,;cher Kontenabrechnungen sind weder unbestritten noch rechtskriift<br />
ig festgeste I I t. "<br />
Beweis: Seite 4 des hier als Anlage K I I beigefligten Urtcils<br />
des l-andgerichts Münster vom 20.11.2008;<br />
Beiziehung der dortigen Verfahrensakte zum Geschäftszcichcn<br />
l4 O 250/08. dic hiermit angcrcgt rvird.<br />
4.<br />
Nachdem der Kläger mit der erhobenen Vollstreckungs<strong>gegen</strong>klage<br />
unterlegen ist, betreibt <strong>die</strong> Beklagle das Zwangsversteigerungsverfahren<br />
weiter, wic nioht zulctzt aus dcm als<br />
- Anlagc K l2 -<br />
beigefügten Fortsetzungsbeschluss des Amtsgericht Ahaus vom<br />
20.04.2009 zu entnelimen ist.<br />
Mit dem als<br />
Anlage K 12 a<br />
beigefügten anwaltlichen Schreiben vom 02.06.2009 wurde der Beklagten<br />
cin Entwurf dcr vorlicgenden <strong>Klage</strong> übermittelt <strong>und</strong> Gelegenhcit<br />
gcgeben, sich zu eincr möglichen vcrgleichsweisen Einigung<br />
zu äußem, <strong>und</strong> zrvar bis zum 19.06.2009. Leider hat <strong>die</strong> Beklagte<br />
noch nicht einmal geantwofiet, so dass <strong>die</strong> <strong>Klage</strong>rhebung erfolgen<br />
musste.