Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank
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1l<br />
dahingehend einschränkend auszulegen, duss eine Belttstungsbuc'hung<br />
dann nicht mehr zulässig ist, w^enn das Belastungs-<br />
Girokonto bereits über einen eingeräumten Kreditrahmen<br />
hinttus belastet ist oder durch <strong>die</strong> Buchung belastet<br />
würde. ... In <strong>die</strong>sem FalL kann dic in der Kontenüberziehung<br />
Iiegende Inanspruchnahme eines Kredils tucdcr auf eine allgemeine<br />
hierauf bezogene Einigttng (wie beim vereinbarten<br />
Kreditrahmen) noch auf eine konkrete Einzelweisung zurückgefihrt<br />
v'erden. Der Zugri/f auf das Girokonto erfolgt<br />
hier nicht durch den K<strong>und</strong>en selbst, auch nicht durch Dritte<br />
mit Einwilligung des K<strong>und</strong>en - sondern als rein interner<br />
Vorgang allein durch <strong>die</strong> <strong>Bank</strong>. Sofern.iegliche Umslände,<br />
<strong>die</strong> es erlauhen könnten, <strong>die</strong> Kontoüberziehung dem K<strong>und</strong>en<br />
als von seinem ll/illen getragcn zuzurechnen, .fehlen, stellt<br />
sich das Verhalten der <strong>Bank</strong> als au.t'gedrringte Kreditgev'ährung<br />
dar (der un sich nahe liegende Begriff der ,,Selbstbe<strong>die</strong>nung"<br />
passt nur deshalb nicht, weil ein Guthaben nicht<br />
vorhanden ist). ... Dem K<strong>und</strong>en hiLft in <strong>die</strong>ser Situation <strong>die</strong><br />
Inanspruchnaltm eines utitcrcn Darlehe ns :u überaus<br />
schlechten Konditionen typischerweise nicht. Dies gilt ganz<br />
bcsonders dann, wenn es sich beim Darlehenst'ertrag um einen<br />
Realkredit handelt: IYelches allgemeine [nteresse soll<br />
ein K<strong>und</strong>e haben, der <strong>die</strong> vergleichsweise günstigen Zinsen<br />
eines Realkredites nicht (mehr) mit vorhttndanen Mitteln bcgleichen<br />
kann, <strong>die</strong>se Zinsen durch <strong>die</strong> Uberzichung stines<br />
Girokontos aufzubringen <strong>und</strong> hierfür drastisch höhere Uberziehungszinsen<br />
zu zahlen ? "<br />
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die von der Beklaglen auf dem Kontokorrentkonto<br />
eingestellten Lherzichungszinsen, <strong>die</strong> auf dresc Art<br />
zu Stande gekommcn sind, hat <strong>die</strong> Kontengutachterin im Einzelnen<br />
berechnet. Als Ergebnis der Berechnung V 2 ergab sich somit ein<br />
fälsch bcrcchneter weiterer Betrag in Höhe von 56.223.36 € 1ür <strong>die</strong><br />
nachbercchleten Zeiträume.<br />
Beweis: Kontenprüfungsgutachtcn (Anlage K 6)<br />
sachverständiges Zeugnis der Kontcngutachterin Anna Mana<br />
Möntmann<br />
F ür d i e Ri c htigkell: Sachverständigcngutachten