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Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

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1l<br />

dahingehend einschränkend auszulegen, duss eine Belttstungsbuc'hung<br />

dann nicht mehr zulässig ist, w^enn das Belastungs-<br />

Girokonto bereits über einen eingeräumten Kreditrahmen<br />

hinttus belastet ist oder durch <strong>die</strong> Buchung belastet<br />

würde. ... In <strong>die</strong>sem FalL kann dic in der Kontenüberziehung<br />

Iiegende Inanspruchnahme eines Kredils tucdcr auf eine allgemeine<br />

hierauf bezogene Einigttng (wie beim vereinbarten<br />

Kreditrahmen) noch auf eine konkrete Einzelweisung zurückgefihrt<br />

v'erden. Der Zugri/f auf das Girokonto erfolgt<br />

hier nicht durch den K<strong>und</strong>en selbst, auch nicht durch Dritte<br />

mit Einwilligung des K<strong>und</strong>en - sondern als rein interner<br />

Vorgang allein durch <strong>die</strong> <strong>Bank</strong>. Sofern.iegliche Umslände,<br />

<strong>die</strong> es erlauhen könnten, <strong>die</strong> Kontoüberziehung dem K<strong>und</strong>en<br />

als von seinem ll/illen getragcn zuzurechnen, .fehlen, stellt<br />

sich das Verhalten der <strong>Bank</strong> als au.t'gedrringte Kreditgev'ährung<br />

dar (der un sich nahe liegende Begriff der ,,Selbstbe<strong>die</strong>nung"<br />

passt nur deshalb nicht, weil ein Guthaben nicht<br />

vorhanden ist). ... Dem K<strong>und</strong>en hiLft in <strong>die</strong>ser Situation <strong>die</strong><br />

Inanspruchnaltm eines utitcrcn Darlehe ns :u überaus<br />

schlechten Konditionen typischerweise nicht. Dies gilt ganz<br />

bcsonders dann, wenn es sich beim Darlehenst'ertrag um einen<br />

Realkredit handelt: IYelches allgemeine [nteresse soll<br />

ein K<strong>und</strong>e haben, der <strong>die</strong> vergleichsweise günstigen Zinsen<br />

eines Realkredites nicht (mehr) mit vorhttndanen Mitteln bcgleichen<br />

kann, <strong>die</strong>se Zinsen durch <strong>die</strong> Uberzichung stines<br />

Girokontos aufzubringen <strong>und</strong> hierfür drastisch höhere Uberziehungszinsen<br />

zu zahlen ? "<br />

Dem ist nichts hinzuzufügen. Die von der Beklaglen auf dem Kontokorrentkonto<br />

eingestellten Lherzichungszinsen, <strong>die</strong> auf dresc Art<br />

zu Stande gekommcn sind, hat <strong>die</strong> Kontengutachterin im Einzelnen<br />

berechnet. Als Ergebnis der Berechnung V 2 ergab sich somit ein<br />

fälsch bcrcchneter weiterer Betrag in Höhe von 56.223.36 € 1ür <strong>die</strong><br />

nachbercchleten Zeiträume.<br />

Beweis: Kontenprüfungsgutachtcn (Anlage K 6)<br />

sachverständiges Zeugnis der Kontcngutachterin Anna Mana<br />

Möntmann<br />

F ür d i e Ri c htigkell: Sachverständigcngutachten

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