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Klage und Feststellungsklage - Beweise gegen die Bank

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-t0-<br />

sige Gebülrren als Ergebnis der Rubnk V I eincn ungerechtt'crtigten<br />

Betrag in Höhe ron 8.27ö,87 €.<br />

(4)<br />

Sodann hat dre Kontcnprüferin in ihrer wciteren Berechnung V 2 errechnet,<br />

dass <strong>die</strong> Bcklagte durch eigenen Zugriff auf das Konto <strong>und</strong><br />

Inanspruchnahme über dic eingeräumtc Linie hinaus fijr <strong>die</strong> von ihr<br />

belasteten Kapital<strong>die</strong>nste unberechtigte Ü bcrzieh ungszinsen genenerte.<br />

Die Beklagte hat nämlich durch Belastung der Kapital<strong>die</strong>nste<br />

über <strong>die</strong> von ihr vorgeschene Kreditlinie hinaus crhebliche Beträge<br />

an Überzichungszinsen geschaffen, fijr <strong>die</strong> es keine Rechtsgnrndlage<br />

gibt. Wir verwcisen insofem auf dic rechtskräftige Entscheidung des<br />

LG Rarcnshurg rom 24.0.1.2003. rlie wir als<br />

Anlage K 9<br />

beifügen. Zu eincm eigenmächtigen ZugrifT auf das ,,Belastungskonto"<br />

für den Kapital<strong>die</strong>nst übcr <strong>die</strong> eingeräumte Linic hinaus <strong>und</strong><br />

hierdurch Cenerierung von Überziehungszinsen ist oin Kreditinstitut<br />

hiemach nicht berechtigt. Eine Finanzierung von Kapitaldrensten zu<br />

denkbar ungünstigsten Konditlonen kann eln Kredrtinstitut nicht eigcnmächtig<br />

zu Lastcn des K<strong>und</strong>en initrieren. Aus der zutrefTenden<br />

Entscheidung des LG Ravensburg möchten rvir insofem wie folgt zitleren:<br />

,,Einc in Darlehensvertägen enthaltene bankübliche<br />

Vereinbarung über ein Girokottto (Beloslungskonto) zur<br />

Abwicklung der auf das Darlehenskonto bezogenen Geldbe-<br />

\tcgrngen beh'irkt nicht, dass <strong>die</strong> <strong>Bank</strong> uneingeschränkt Buchungen<br />

zu Lasten des Girokontos vornehmen darf: wenn<br />

nämlith durch <strong>die</strong> llelastuttgsbuchung das Girokonto über<br />

den Betrag einer vereinbarten Überziehung hinatts ins Soll<br />

geriete (otler gar schon ist), bedarf es zu einer Belastungsbuchtutg<br />

einer ausdrückliclrcn Weisung dcs K<strong>und</strong>en. ... Denn<br />

<strong>die</strong> Regclung über das llclastungskonto ist in jedem Falle

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