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Monopolistischer Wettbewerb und Oligopol 12.1 Monopolistischer Wettbewerb

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12.4. <strong>Wettbewerb</strong> versus Kollusion<br />

Das Gefangenendilemma (GD)<br />

Zwei Personen werden von der Polizei unter dem dringenden Tatverdacht<br />

festgenommen, eine schwere Straftat begangen zu haben, die mit zehn<br />

Jahren Gefängnis bestraft wird. Die beiden Verdächtigen werden in getrennten<br />

Räumen verhört; nach ihrer Festnahme haben sie keinerlei Möglichkeit,<br />

miteinander Kontakt aufzunehmen <strong>und</strong> sich abzusprechen. Die<br />

Polizei kann den Verdächtigen das vermutete Kapitalverbrechen nicht<br />

nachweisen; sie könnte die beiden lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes<br />

anklagen. Darauf steht eine Gefängnisstrafe von einem Jahr. Die<br />

Festgenommenen wissen auch, dass sie nicht wegen des Kapitalverbrechens,<br />

sondern nur wegen des minder schweren unerlaubten Waffenbesitzes<br />

verurteilt werden können, wenn sie die Tat leugnen.<br />

Die Polizei schlägt ihnen in getrennten Vernehmungen das folgende "Geschäft"<br />

vor: Wenn einer von ihnen gesteht, das Kapitalverbrechen gemeinsam<br />

begangen zu haben, während der andere leugnet, so wird der Geständige<br />

freigelassen (Kronzeugenregelung), während der andere zur Höchststrafe<br />

von zehn Jahren verurteilt wird. Wenn beide unabhängig voneinander<br />

das Kapitalverbrechen gestehen, werden ihnen mildernde Umstände<br />

zugesprochen <strong>und</strong> jeder wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Leugnen<br />

dagegen beide, wird jeder wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einem<br />

Jahr Gefängnis verurteilt.<br />

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