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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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sollten Mehreinnahmen aus <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Mindeststeuer von CHF 1'000 auf<br />

CHF 1'200 kompensierend entgegen stehen wie im Kapitel über <strong>die</strong> finanziellen<br />

Auswirkungen bei den juristischen Personen dargelegt.<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> finanziellen Auswirkungen muss allerdings berücksichtigt<br />

werden, dass <strong>die</strong> Abschaffung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Gesellschaftssteuern ohne Alternative<br />

ist. Wo <strong>die</strong>se Steuervergünstigungen in einem Konflikt mit dem Beihilfeverbot<br />

des EWR-Abkommens stehen, können sie nicht aufrechterhalten werden.<br />

Bei einem entsprechenden Urteil <strong>der</strong> EFTA-Überwachungsbehörde sowie des EF-<br />

TA-Gerichtshofes wären Neubeihilfen rückwirkend zurückzufor<strong>der</strong>n und Altbeihilfen<br />

ggf. mit einer Übergangsfrist abzuschaffen. Der Schaden für den Finanzplatz,<br />

<strong>der</strong> durch den Verlust des Vertrauens in <strong>die</strong> Rechtssicherheit entstehen<br />

könnte, wäre kaum zu beziffern. Das Steuerregime für PVG bietet aber – genauso<br />

wie <strong>die</strong> Behandlung von Investmentunternehmen – ein im internationalen Umfeld<br />

attraktives Besteuerungsregime bei gleichzeitiger europarechtlicher Rechtssicherheit.<br />

Mittel- bis langfristig sind daher positive Aufkommenseffekte zu erwarten.

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