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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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3.5 Vermögensverwaltung: Rechtssicherheit und Attraktivität<br />

3.5.1 Vermögensverwaltende Strukturen<br />

Für den Finanzplatz Liechtenstein ist <strong>die</strong> Attraktivität als Standort für vermögensverwaltende<br />

Strukturen für einzelne o<strong>der</strong> eine Vielzahl von Anlegern von<br />

zentraler Bedeutung. Beson<strong>der</strong>es Augenmerk gebührt <strong>der</strong> Besteuerung verschiedener<br />

Ausprägungen vermögensverwalten<strong>der</strong> Strukturen einschliesslich Stiftungen,<br />

Anstalten und Trusts. Die bislang insoweit teilweise erhobenen Beson<strong>der</strong>en<br />

Gesellschaftssteuern werden durch ein grundlegend überarbeitetes, europarechtskonformes<br />

sowie national und international einheitlich ausgestaltetes Besteuerungskonzept<br />

ersetzt. Wirtschaftlich nicht tätige Vehikel für <strong>die</strong> Vermögensanlage<br />

einzelner Personen werden zukünftig als Privatvermögensgesellschaften<br />

(PVG) einem attraktiven Besteuerungsregime unterstellt. Die verschiedenen<br />

Formen von Investmentunternehmen, in denen eine Vielzahl von Anlegern<br />

ihre Vermögensanlage bündeln können, werden daneben auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> steuerlichen Transparenz international kompatibel besteuert.<br />

Best in class-Vergleich:<br />

Dadurch wird <strong>der</strong> international ausgerichtete Finanzplatz Liechtenstein auch weiterhin<br />

nicht nur über ein international wettbewerbsfähiges und attraktives, son<strong>der</strong>n<br />

zudem auch über ein den europarechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechendes<br />

und damit europarechtlich anerkanntes Steuersystem verfügen. Ein Steuersystem,<br />

das dementsprechend auch den Bedürfnissen des Marktes nach Rechtssicherheit<br />

umfassend Rechnung tragen und nach internationalen Massstäben<br />

höchsten Ansprüchen genügen kann (best in class-Vergleich).

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