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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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von Beteiligungserträgen und Beteiligungsgewinnen führt zu Entlastungen in Höhe<br />

von ca. CHF 2 Mio.<br />

Bezeichnung<br />

Abschaffung: Couponsteuer<br />

Abschaffung: Kapitalsteuer<br />

Abschaffung: Ausschüttungszuschlag<br />

Einführung: Freistellung von Beteiligungserträgen und Beteiligungsgewinnen<br />

Einführung: Eigenkapitalzinsabzug<br />

Einführung: Neuer Ertragssteuertarif<br />

Erhöhung: Mindestbesteuerung PVG von CHF 1'000 auf CHF 1'200 p. a.<br />

Wegfall: Nachsteuerbelastung Gesellschaftssteuern (über CHF 1'000 p.<br />

a.)<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

Ø (p. a.)<br />

- 39 Mio.<br />

- 15 Mio.<br />

- 12 Mio.<br />

- 2 Mio.<br />

- 12 Mio.<br />

+ 49 Mio.<br />

+ 15 Mio.<br />

- 10 Mio.<br />

- 26 Mio.<br />

Speziell <strong>die</strong> geplante Mindest(ertrags)steuer in Höhe von CHF 1'200 p. a. für alle<br />

Verbandspersonen, insbeson<strong>der</strong>e aber auch für Privatvermögensgesellschaften<br />

(PVG, dazu siehe Kapitel 3.5.2) anstelle <strong>der</strong> bisher erhobenen „Beson<strong>der</strong>en Gesellschaftssteuern“<br />

führt zu Mehreinnahmen in Höhe von 15 Mio., an<strong>der</strong>seits fallen<br />

hier Einnahmen in Höhe von ca. 10 Mio. weg, welche durch <strong>die</strong> bisherige Besteuerung<br />

höherer Kapitalien (in <strong>der</strong> Regel bei über 1 Mio. Kapital) angefallen ist.<br />

Wie sich <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> Verbandspersonen und beson<strong>der</strong>en Vermögenswidmungen<br />

insgesamt entwickeln wird, welche neu <strong>der</strong> ordentlichen Ertragssteuerpflicht<br />

o<strong>der</strong> als PVG <strong>der</strong> Mindest(ertrags)steuer unterliegen werden, kann nicht vorausgesagt<br />

werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass ein überwiegen<strong>der</strong> Teil <strong>der</strong> Verbandspersonen,<br />

<strong>die</strong> bislang den „Beson<strong>der</strong>en Gesellschaftssteuern“ unterlegen<br />

haben, für <strong>die</strong> Qualifizierung als PVG optieren wird, sofern sie <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

erfüllen. An<strong>der</strong>seits werden sämtliche kommerziell ausgerichtete Verbands-

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