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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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<strong>der</strong> Vermögenssteuer. Dennoch führte im alten Steuersystem eine Ausschüttung<br />

zu einer erhöhten steuerlichen Belastung, da sich <strong>die</strong> Ertragssteuer <strong>der</strong> Verbandsperson<br />

um einen Ausschüttungszuschlag erhöhte und eine Couponsteuer<br />

auf <strong>die</strong> Ausschüttung einzubehalten war. Hierdurch wurden Ausschüttungen für<br />

Verbandspersonen unattraktiv. Durch <strong>die</strong> Abschaffung <strong>die</strong>ser Zuschläge stellt <strong>die</strong><br />

Steuerreform sicher, dass <strong>die</strong> Entscheidung, ob Gewinne an <strong>die</strong> Anteilseigner<br />

ausgeschüttet werden, zukünftig nicht mehr durch steuerliche Überlegungen beeinflusst<br />

wird.<br />

Gruppen von Verbandspersonen:<br />

Ausschüttungen zwischen Verbandspersonen werden zukünftig nicht mehr indirekt<br />

über einen Beteiligungsabzug bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Steuerzahlung von <strong>der</strong><br />

Mehrfachbelastung befreit. Sie werden bereits auf Bemessungsgrundlagenebene<br />

als steuerbefreite Einnahmen von <strong>der</strong> Besteuerung ausgenommen. Daneben besteht<br />

für verbundene Verbandspersonen (Konzerne) <strong>die</strong> Möglichkeit, durch Begründung<br />

einer steuerlichen Unternehmensgruppe Verluste innerhalb eines national<br />

und international (EU/EWR/CH) tätigen Konzerns zu verrechnen. So wird<br />

eine temporäre Besteuerung nicht erzielter Gewinne verhin<strong>der</strong>t und den notwendigen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen mo<strong>der</strong>ner Unternehmensorganisation steuerlich umfassend<br />

Rechnung getragen.<br />

Gruppenbesteuerung:<br />

Durch <strong>die</strong> Steuerreform führt Liechtenstein ein mo<strong>der</strong>nes Gruppenbesteuerungssystem<br />

ein. Das Ziel von Gruppenbesteuerungssystemen liegt darin, steuerlich<br />

<strong>die</strong> Konzernbildung (Betrieb eines Unternehmens durch mehrere rechtlich<br />

selbständige Gesellschaften, regelmässig in verschiedenen Län<strong>der</strong>n) neutral zu<br />

gestalten. Einerseits verlangt <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Vermeidung wirtschaftlicher Doppelbesteuerung<br />

bei <strong>der</strong> Ausschüttung konzerninterner Gewinne wie sie oben be-

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