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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Die Steuerreform ist aber nicht nur eine Reaktion auf ein international verän<strong>der</strong>tes<br />

steuerliches Umfeld. Die vorliegende Steuerreformkonzeption knüpft an das<br />

bestehende Steuergesetz an mit <strong>der</strong> Zielsetzung einer attraktiven Besteuerung,<br />

europarechtlicher und internationaler Kompatibilität sowie Steuergerechtigkeit<br />

und Einfachheit <strong>der</strong> Handhabung. Dadurch sollen sowohl <strong>die</strong> Wettbewerbsfähigkeit<br />

als auch <strong>die</strong> Zukunftsfähigkeit des Steuerstandortes Liechtenstein nachhaltig<br />

gesichert und <strong>die</strong> Rechtssicherheit erhöht werden. Im Unterschied zum bisher geltenden<br />

Steuersystem mit allgemeiner Vermögenssteuer und ergänzen<strong>der</strong> Erwerbssteuer<br />

für natürliche Personen sowie einer Kapital- und Ertragssteuer für<br />

Verbandspersonen orientiert sich das Reformkonzept stärker am Leitbild einer<br />

möglichst einfachen und transparenten Besteuerung <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger,<br />

bei <strong>der</strong> das auf Märkten erzielte Einkommen über den Lebenszyklus hinweg nur<br />

einmal belastet wird. Dementsprechend liegt <strong>die</strong> steuerliche Gewichtung stärker<br />

bei den Erwerbs- o<strong>der</strong> Ertragskomponenten als bei Kapital und Vermögen. Zudem<br />

besteht <strong>die</strong> Absicht, natürliche und juristische Personen in <strong>der</strong> Besteuerung möglichst<br />

gleich zu behandeln.<br />

Zu den Leitlinien des Reformvorschlags gehört eine faire und gerechte Besteuerung<br />

aller nach <strong>der</strong> individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein weiterer<br />

Grundsatz ist <strong>die</strong> Aufkommensneutralität: Ziel <strong>der</strong> Steuerreform ist nicht in erster<br />

Linie <strong>die</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Steueraufkommens zugunsten des Staatshaushaltes.<br />

Durch <strong>die</strong> grundlegende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tarifstruktur bei den natürlichen Personen<br />

kommt es tendenziell aber zu einer Entlastung <strong>der</strong> Steuerpflichtigen. Bei den Verbandspersonen<br />

kann es kurzfristig durch <strong>die</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Kapitalsteuer, <strong>der</strong><br />

Couponsteuer und des Ausschüttungszuschlages zu gewissen Steuerausfällen<br />

kommen. Die aus <strong>der</strong> Reform insgesamt erfolgenden Verlagerungen in <strong>der</strong> Besteuerung<br />

können gesamthaft aber als Investition in <strong>die</strong> Zukunft des Wirtschaftsstandortes<br />

und Finanzplatzes Liechtenstein betrachtet werden. Über einen längeren<br />

Zeitraum gesehen, werden <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Besteuerung aller Voraussicht<br />

nach somit keine erheblichen Aufkommensunterschiede nach sich ziehen.<br />

Das neue Steuersystem soll <strong>die</strong> Wettbewerbsfähigkeit von national und international<br />

tätigen Unternehmen möglichst wenig einschränken und insbeson<strong>der</strong>e zu<br />

keinen Zusatzbelastungen im grenzüberschreitenden Verhältnis führen. Angestrebt<br />

wird ferner, <strong>die</strong> internationale Kompatibilität des liechtensteinischen Steu-

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