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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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3.4.1 Der neue einheitliche Steuertarif<br />

Als Steuertarif ist – unabhängig von etwaigen Gewinnausschüttungen – ein einheitlicher<br />

proportionaler Steuersatz in Höhe von 12,5% vorgesehen. Unter Berücksichtigung<br />

des Eigenkapital-Zinsabzuges in Höhe von z. B. 3% beträgt <strong>der</strong> effektive<br />

Steuersatz bis zu einer 20%igen Eigenkapital-Rendite dementsprechend<br />

nur maximal ca. 10,6%. Er liegt daher generell unter <strong>der</strong> bisherigen Steuerbelastung<br />

juristischer Personen unter Einbeziehung <strong>der</strong> Kapital-, Ertrags- und Couponsteuer<br />

bei einer Vollausschüttung <strong>der</strong> erzielten Gewinne.<br />

Durch <strong>die</strong> Steuerreform werden in Zukunft substanzbesteuernde Effekte vermieden,<br />

<strong>die</strong> bislang durch <strong>die</strong> Erhebung <strong>der</strong> Kapitalsteuer in ertragsschwachen Jahren<br />

auftreten konnten. Durch den Eigenkapital-Zinsabzug kommt es gerade in<br />

Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu einer deutlichen Steuerentlastung. Die<br />

bisherige komplexe Progression in Abhängigkeit <strong>der</strong> Ertragsintensität wird aufgegeben;<br />

durch den Eigenkapitalzinsabzug kommt es allerdings weiterhin zu einer<br />

indirekten Progression. Durch <strong>die</strong> Systemumstellung gibt es – abgesehen von Gesellschaften<br />

mit umfangreichen Gewinnthesaurierungen – nahezu keine systembedingten<br />

Verlierer: Alle Unternehmen werden bei einer vollständigen Ausschüttung<br />

<strong>der</strong> erzielten Gewinne im Vergleich zum bisherigen Steuersystem teilweise<br />

deutlich entlastet. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> zusätzliche Belastung von Ausschüttungen<br />

durch den Ausschüttungszuschlag und <strong>die</strong> Couponsteuer wird abgeschafft.

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