03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

65<br />

Nicht mehr erhoben werden dagegen <strong>die</strong> Beson<strong>der</strong>en Gesellschaftssteuern von<br />

kommerziell tätigen Sitzgesellschaften, da <strong>die</strong>se <strong>die</strong> konkrete Gefahr einer Verletzung<br />

des EWR-abkommensrechtlich basierten Verbotes staatlicher Beihilfen in<br />

sich bergen. Ihre steuerliche Behandlung soll zukünftig in <strong>die</strong> allgemeine Ertragsbesteuerung<br />

juristischer Personen integriert werden, <strong>die</strong> dementsprechend auch<br />

insoweit steuerlich attraktiv nach dem international anerkannten Fremdvergleichsgrundsatz<br />

ausgestaltet sowie um eine allgemein zu erhebende Mindestertragssteuer<br />

ergänzt wird.<br />

Modifikationen bei <strong>der</strong> Gewinnermittlung:<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung des Ertrags wird wie bisher auch auf <strong>die</strong> steuerlich modifizierte<br />

handelsrechtliche Gewinnermittlung gemäss den Bestimmungen des Personen-<br />

und Gesellschaftsrechts abgestellt. Zusätzlich ist <strong>der</strong> international anerkannte<br />

Besteuerungsgrundsatz des Fremdvergleichs (dealing at arm’s length) zu<br />

beachten. Dabei ist <strong>der</strong> steuerpflichtige Ertrag zur Vermeidung einer nationalen<br />

und internationalen Doppelbelastung um Dividenden und Kapitalgewinne auf Beteiligungen<br />

(Beteiligungserträge und Beteiligungsgewinne), Grundstücksgewinne<br />

und ausländische Betriebsstättenergebnisse sowie für Miet- und Pachteinkünfte<br />

auf ausländisches Grundvermögen zu kürzen. Ausserdem ist ein Eigenkapital-<br />

Zinsabzug in Höhe von z. B. 3% des modifizierten Eigenkapitals in Abzug zu bringen.<br />

Dadurch können Investitions- und Finanzierungsentscheidungen von steuerlichen<br />

Faktoren weitgehend entkoppelt werden. Ein negativer steuerpflichtiger<br />

Ertrag kann zeitlich unbeschränkt vorgetragen und mit einem positiven Ertrag<br />

verrechnet werden können. Aus steuersystematischen Gründen ist ein Abzug <strong>der</strong><br />

Steuern als Betriebskosten allerdings nicht mehr gestattet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!