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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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und ab dem vierten Jahr weiterhin mit 4% Couponsteuer erfasst werden. Alternativ<br />

zu einer Ausschüttung kann <strong>die</strong> entsprechende Couponsteuer auf Altreserven<br />

auch im jeweiligen Jahr deklariert werden, wodurch <strong>die</strong> Altreserven insoweit<br />

den Status von nach <strong>der</strong> Steuerreform gebildeten Gewinnreserven erhalten.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> neu geregelten Ertragssteuer wird ein mo<strong>der</strong>ater Ertragssteuersatz<br />

von nominell 12,5% mit einer umfassenden Freistellung von Beteiligungserträgen<br />

und Beteiligungsgewinnen und einem Eigenkapitalabzug kombiniert. Darüber<br />

hinaus wird für konzernverbundene Unternehmen eine mo<strong>der</strong>ne Gruppenbesteuerung<br />

eingeführt, <strong>die</strong> es erlaubt, Verluste innerhalb eines nationalen o<strong>der</strong><br />

internationalen Konzerns (EU/EWR/Schweiz) in <strong>der</strong>selben Periode auszugleichen.<br />

Im Ergebnis wird <strong>der</strong> international ausgerichtete Wirtschaftsstandort und Finanzplatz<br />

Liechtenstein über ein international wettbewerbsfähiges und attraktives<br />

Steuersystem verfügen, das für gewerblich tätige Unternehmen sowie Holdinggesellschaften<br />

steuerlich gleichermassen attraktiv ist.<br />

Erhöhung <strong>der</strong> internationalen Kompatibilität:<br />

Die Ertragssteuerpflicht juristischer Personen knüpft zukünftig an <strong>die</strong> Kriterien<br />

eines liechtensteinischen Sitzes o<strong>der</strong> Ortes <strong>der</strong> tatsächlichen Verwaltung (unbeschränkte<br />

Steuerpflicht) o<strong>der</strong> an das Bestehen einer liechtensteinischen Betriebsstätte<br />

(beschränkte Steuerpflicht) an. Dadurch erhöht sich <strong>die</strong> internationale<br />

Kompatibilität des liechtensteinischen Steuergesetzes grundlegend.<br />

Gleichwohl kann eine Reduktion ausländischer Quellensteuern auf Dividenden,<br />

Zinsen und Lizenzen auch in Zukunft nur durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen<br />

sowie <strong>die</strong> Anwendung <strong>der</strong> Mutter-Tochter- und <strong>der</strong> Zinsen-<br />

Lizenzen-Richtlinie auch im Verhältnis zu Liechtenstein erreicht werden.

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