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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Die vorgeschlagene Steuerreform bringt durch <strong>die</strong> Absenkung des Eingangssteuersatzes<br />

und den hohen Grundfreibetrag Entlastung bei den einkommensschwachen<br />

Haushalten und durch einen niedrigeren Sollertrag Entlastung bei vermögenden<br />

Haushalten. Beson<strong>der</strong>s bevorzugt werden <strong>die</strong> Alleinerziehenden durch<br />

den doppelten Grundfreibetrag. Insgesamt ist <strong>die</strong> Steuerreform so gestaltet, dass<br />

es praktisch keine systembedingten Verlierer gibt. Durch <strong>die</strong> Einführung eines Direktabzuges<br />

würde nach Rückrechnungen auf das Steuerjahr 2005 neu eine Anzahl<br />

von 237 Verlierern dastehen, und zwar hauptsächlich Familien mit 2 und<br />

mehr Kin<strong>der</strong>n. Die Erklärung dafür ist, dass Freibeträge (z.B. Kin<strong>der</strong>abzug von CHF<br />

9'000) bei einem progressiven Tarif bei steigendem steuerpflichtigen Erwerb<br />

stärker entlasten als ein Direktabzug bei den Steuern.<br />

Beispiel: Zwei Kin<strong>der</strong> führen in <strong>der</strong> mittleren 3. Tarifstufe bei einem Kin<strong>der</strong>freibetrag<br />

von CHF 9'000 zu einer Entlastung von CHF 2'160, berechnet aus <strong>der</strong> Höhe<br />

des Kin<strong>der</strong>abzuges (2x CHF 9'000) x 12% (Steuertarif 4% plus 200% Gemeindesteuerzuschlag).<br />

Bei einem Direktabzug wäre <strong>der</strong> Betrag lediglich CHF 1'402, also<br />

um CHF 758 weniger. Selbst in <strong>der</strong> tieferen 2. Tarifstufe führt es zu einem negativen<br />

Effekt (18'000 x 9% = CHF 1'620 versus CHF 1'402 Direktabzug).<br />

Die nachteiligen Folgen eines Direktabzuges würden nach vorliegenden Berechnungen<br />

237 Familien betreffen, das sind 4,3% <strong>der</strong> Gesamtzahl an Familien im<br />

Sinne des Steuerrechts. Beson<strong>der</strong>s negativ ist jedoch <strong>die</strong> Tatsache, dass <strong>die</strong> etwas<br />

besserver<strong>die</strong>nenden Familien mit 2 und mehr Kin<strong>der</strong>n, also beson<strong>der</strong>s leistungsfähige<br />

Stützen <strong>der</strong> Gesellschaft, durch eine solche Massnahme benachteiligt<br />

werden sollen. Das ist aus Sicht <strong>der</strong> Regierung ein Argument, das gegen einen<br />

Direktabzug spricht. Im Vergleich zum bisherigen Steuerrecht würde ein Direktabzug<br />

des Kin<strong>der</strong>abzuges von <strong>der</strong> Steuerschuld durch <strong>die</strong> deutliche Verteilungswirkung<br />

über 700 Familien schlechterstellen. Das zeigt deutlich auf, dass <strong>die</strong><br />

Steuerreformkonzeption durch den hohen Grundfreibetrag und <strong>die</strong> verbesserte

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