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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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<strong>die</strong> Anrechnung nurmehr in einem reduzierten Umfang möglich, sodass <strong>die</strong> Entlastung<br />

durch den Kin<strong>der</strong>abzug möglicherweise ins Leere liefe.<br />

3.3.4 Erläuterungen zur Wirkung eines Steuerabzugs<br />

Eine Transformation des bisherigen Kin<strong>der</strong>abzugs in einen Abzug von <strong>der</strong> Steuerschuld<br />

sollte aufkommensneutral erfolgen, wodurch nicht zuletzt <strong>die</strong> Verteilungsfolgen<br />

<strong>der</strong> vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ung transparent würden. Auf Basis <strong>der</strong> Veranlagungsdaten<br />

für das Jahr 2005 wurde berechnet, dass <strong>der</strong> bisherige Kin<strong>der</strong>abzug<br />

in Höhe von 9'000 Franken zu Steuermin<strong>der</strong>einnahmen in Höhe von ca. 6,4 Mio.<br />

Franken führt. Umgerechnet auf <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> in <strong>die</strong>sem Jahr zum Abzug berechtigenden<br />

Kin<strong>der</strong> (9'148) bedeutet <strong>die</strong>s, dass ein Kin<strong>der</strong>abzug von <strong>der</strong> Steuerschuld<br />

in Höhe von 701 Franken aufkommensneutral wäre bei entsprechen<strong>der</strong><br />

Vergütung. Ohne Auszahlung von Netto-Steuerguthaben ist <strong>der</strong> Abzugsbetrag<br />

etwas grösser, er dürfte schätzungsweise knapp über CHF 800 Franken pro Kind<br />

liegen.<br />

Von einer solchen Än<strong>der</strong>ung generell nicht betroffen wären 80 % <strong>der</strong> Haushalte,<br />

da in <strong>die</strong>sen Fällen kein Kin<strong>der</strong>abzug gewährt wurde (Alleinstehende und Ehepaare<br />

ohne Kin<strong>der</strong> im Sinne des Steuergesetzes). Diese Haushalte würden durch<br />

<strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ung daher we<strong>der</strong> höher noch niedriger belastet und blieben vollständig<br />

unbeeinflusst.<br />

Insgesamt würde <strong>der</strong> Wechsel zu einem Abzug von <strong>der</strong> Steuerschuld damit nur<br />

zu Verschiebungen innerhalb <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Familien führen. Diejenigen Familien,<br />

<strong>die</strong> bislang nicht von <strong>der</strong> Entlastungswirkung des Abzugs von <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage<br />

profitieren konnten, da sie keine Steuerschuld hatten, haben<br />

keinen Vorteil von einem Direktabzug. Sie würden nur dann profitieren, wenn ein<br />

Überschuss erstattet wird.

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