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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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für Kin<strong>der</strong> min<strong>der</strong>n <strong>die</strong> steuerliche Leistungsfähigkeit, sodass durch <strong>die</strong> Gewährung<br />

eines Abzugs dem Grundsatz <strong>der</strong> horizontalen Gerechtigkeit entsprechend<br />

Steuerpflichtige mit gleicher Leistungsfähigkeit gleich hoch besteuert werden sollen.<br />

Allerdings führt <strong>der</strong> Abzug von <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage dazu, dass <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>abzug<br />

bei einer hohen Bemessungsgrundlage zu einer absolut höheren Steuerentlastung<br />

als bei einer niedrigen Bemessungsgrundlage führt. Abzüge von <strong>der</strong><br />

Steuerschuld erfolgen dagegen in absoluten Grössen, sodass eine gleiche Entlastung<br />

je Kind unabhängig von <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage, also unabhängig von <strong>der</strong><br />

Höhe des Erwerbs, erreicht wird. Hier dominiert <strong>die</strong> Umverteilungszielsetzung:<br />

Familien mit niedrigem Erwerb werden mit gleichen absoluten Beträgen und<br />

damit relativ höher entlastet.<br />

Beide Ansätze stehen für verschiedene Werturteile: Einerseits wird unter Berufung<br />

auf <strong>die</strong> steigende Leistungsfähigkeit bei hohem Erwerb häufig gefor<strong>der</strong>t,<br />

dass ein zusätzlicher Erwerb progressiv besteuert wird. Dies wird durch das bisherige<br />

Steuergesetz (Progressionszuschlag) und durch den Steuerreformvorschlag<br />

(Stufentarif) umgesetzt. Dies führt aber immer dazu, dass Vorgänge, <strong>die</strong><br />

den steuerpflichtigen Erwerb verringern, also zusätzliche tatsächliche Abzüge<br />

(z.B. Gewinnungskosten) und zusätzliche pauschale Abzüge wie <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>abzug,<br />

auch progressiv entlastend wirken (Symmetrie). Das Umverteilungsziel wird dementsprechend<br />

weniger stark betont als bei einem Abzug von <strong>der</strong> Steuerschuld,<br />

da wohlhabende Haushalte für das Vorhandensein von Kin<strong>der</strong>n in absoluten Zahlen<br />

stärker entlastet werden als ärmere Haushalte.<br />

Damit ist letztendlich ein Werturteil über <strong>die</strong> Gewichtung <strong>der</strong> Prinzipien <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

und <strong>der</strong> steuerlichen Umverteilung zu treffen. Die Motion <strong>der</strong> Abgeordneten<br />

Pepo Frick, Andrea Matt und Paul Vogt vom 23. Oktober 2007, <strong>die</strong><br />

vorschlägt, den Kin<strong>der</strong>abzug durch einen Abzug von <strong>der</strong> Steuerschuld zu erset-

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